Alm
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Seilbahnen, Fachverband

Piste, Wald und Wasser

Umfangreiche Verantwortung für Flora und Fauna  

Lesedauer: 5 Minuten

08.03.2024

Pisten 

Boden 

Pistenböden sind zum überwiegenden Teil Naturgebilde; nur ein Teil besteht aus Planien. Planieböden sind unspezifische Gebilde, während die Naturböden ein an gegebenen Orten unverwechselbares, von Ort zu Ort aber wechselndes Gepräge aufweisen.

Es ist das Bestreben der Seilbahnwirtschaft, diese Naturböden so weit als möglich zu erhalten und im Bereich von Planien durch entsprechende Rekultivierungsmaßnahmen möglichst nahe an den Naturzustand heranzukommen.

Die Verantwortung der Nutzer von Seilbahnanlagen und Skipisten

Um die Belastung der gesamten Umwelt möglichst gering zu halten, ist jeder einzelne Benutzer – sowohl die Wintersportler als auch die Wandertouristen im Sommer – gefordert, einen Beitrag zu leisten. Hier sind die Seilbahnbetriebe aber auch die Nutzer von solchen Anlagen zu nennen.

Schon aus Sicherheitsgründen sollte weder beim Skifahren noch beim Wandern der markierte Bereich verlassen werden. Das Befahren von Waldflächen im Nahbereich von Pisten sowie von Jungwäldern ist generell verboten. Dieses Verbot schützt junge Bäumchen gegenüber Beschädigungen und fördert die notwendige Verjüngung der Wälder.

Das Verlassen von markierten Bereichen – sowohl im Sommer als auch im Winter – bringt massive Störungen für das Wild. Vor allem im Winter hat dies fatale Folgen. Durch den Stress brauchen die Tiere in ihrem Fluchtverhalten wesentlich mehr Energie, als ihnen das Nahrungsangebot liefert. Dies kann neben einer starken Steigerung der Verbiss- und Schälschäden bis zum Tod der Tiere führen.

Wald

Wälder weisen im alpinen Raum ökologisch, ökonomisch und im Hinblick auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eine bedeutende Funktion auf.

Die touristische Erschließung in Form von Skipistenflächen, beansprucht insgesamt nur ca. 0,28 % der Gesamtfläche Österreichs.

Ziel der Seilbahnwirtschaft ist es, die Funktionen des Waldes nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern auch zu verbessern, wobei alle Maßnahmen dem österreichischen Forstgesetz unterliegen, welches als das strengste der Welt bezeichnet wird.

  • Nutzfunktion als Einkommensquelle und Rohstofflieferant
    In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben finden ca. 240.000 (Statistik Austria, 2007) Menschen Beschäftigung.
  • Schutzfunktion gegenüber Naturgefahren
    Ein gesunder, funktionstüchtiger Bergwald stellt vor allem im alpinen Raum einen nicht hoch genug einzustufenden Schutzfaktor dar. Ohne Wald wären weite Bereiche der Alpen nicht bewohnbar. Wälder halten den Boden und beugen Rutschungen vor, sie mindern Gefahren durch Lawinen und Muren, sie bieten Windschutz und verhindern Steinschläge.
  • Wohlfahrtsfunktion im Hinblick auf die Luftgüte und die Grundwasserqualität
    Ohne Wälder würden gravierende Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu befürchten sein, was dazu führen würde, dass die standortbedingten Bedrohungen von Lebensräumen durch Wildbäche, Lawinen und Erosion ein ungeahntes Ausmaß annehmen würden.
  • Erholungsfunktion
    z.B. durch das von ihm geprägte Landschaftsbild.

Um diese Ziele zu erreichen, werden zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel Ersatzaufforstungen oder Sanierungsmaßnahmen an Waldbeständen gesetzt.

Dazu zählen Pflegemaßnahmen, standortgerechte Aufforstungen mit einem ausgewogenen Anteil an Mischwaldpflanzungen, Stärkung des Waldbestandes sowie Förderung des Aufwuchses durch entsprechende Auszäunungen und Leitsysteme.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, werden durch die Seilbahnwirtschaft in Zusammenarbeit mit den für die Wildbach- und Lawinenverbauung zuständigen Dienststellen bauliche Maßnahmen (Wildbach-, Lawinen-, Erosionsschutz) gesetzt.

Neben den natürlichen Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen bieten die Wälder, vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen, einen zusätzlichen Schutz durch eine deutliche Begrenzung von Skipisten und ermöglichen somit auch bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Schneefall) einen sicheren Weg ins Tal.

In allen Bestrebungen wird seitens der Seilbahnwirtschaft gerne auf die beratende und kontrollierende Mitarbeit der Dienststellen der Forstbehörden sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung zurückgegriffen. Diese Zusammenarbeit trägt wesentlich zum Schutz der Wälder und der Umwelt im Allgemeinen bei.

Wasser 

Wasserwirtschaft 

Ein Anliegen der Seilbahnwirtschaft ist die Vermeidung von Störungen des Wasserhaushaltes und des damit verbundenen natürlichen Wasserkreislaufes. Dies ist nur zu erzielen wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Wasser muss in ausreichender Menge in entsprechender Qualität zur Verfügung stehen, um bei Erhaltung des guten Zustands der beanspruchten Gewässer einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu ermöglichen.
  • Der derzeitigen und künftigen Trinkwasserversorgung aus Grund- und Quellwasser wird gegenüber einer Wasserentnahme für Beschneiungsanlagen der absolute Vorrang eingeräumt.
  • Berührte bzw. im Nahbereich von Pisten und Beschneiungsanlagen gelegene Oberflächengewässer werden durch entsprechende Planungen so geschützt, verbessert bzw. saniert, dass der gute ökologische Zustand erreicht wird bzw. bei einem erheblich veränderten Gewässer dieses sich in einem guten ökologischen Potenzial befindet.
  • Speicherteiche werden so errichtet, dass die Anforderungen der öffentlichen Interessen - und hier vor allem der öffentlichen Sicherheit - erfüllt werden.
  • Zur Schonung von Entnahmegewässern werden die Speicher nur zu Zeiten erhöhter Abflussspenden befüllt.
  • Die Konstruktion der Entnahmebauwerke wird auf die gesicherte Pflichtwassermenge abgestimmt.
  • Die Fassungsstelle wird durchgängig für die Wanderung von wassergebundenen Lebewesen ausgeführt.
  • Sollte es möglich sein, werden die Einrichtungen von Beschneiungsanlagen auch für die Löschwasserversorgung zur Verfügung gestellt.

Neben diesen grundlegenden Zielen ist die Seilbahnwirtschaft auch bemüht, parallel zur Planung und Errichtung von Skipisten und Beschneiungsanlagen auch die Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung der im Schigebiet befindlichen Objekte (Alpwirtschaftsgebäude, Berghütten u.a.m.) einer Lösung zuzuführen. Dieses Ziel wird vielfach durch gemeinsame Verlegung dieser Leitungen für die Beschneiungsanlage und der Abwasserleitungen in derselben Künette versucht zu erreichen.

Wasserdargebot

Im Zuge der Planung von Beschneiungsanlagen werden wasserwirtschaftliche Verhältnisse, wie u. a. die Verfügbarkeit der erforderlichen Wassermenge unter Angabe des Gewässers und seines Einzugsgebiets an der geplanten Fassungsstelle erhoben. Dazu werden Messungen der hydrographischen Dienste und eigene Messungen eingearbeitet.

Diese intensiven Vorarbeiten sind nicht nur aus eigener Verantwortung sondern auch unter Berücksichtigung der EU Wasserrahmenrichtlinie von größter Bedeutung.

Gewässergüte des Vorfluters

Im Zuge der Planungen werden die Gewässergüte und der ökologische Zustand über Gewässergütekarten bzw. über Erhebungen an Ort und Stelle festgestellt. Dabei werden auch Abwassereinleitungen und andere Nutzungen an den Gewässern mit berücksichtigt.

Volksgesundheit

Im Interesse der Betreiber von Beschneiungsanlagen und der Pistenbenutzer liegt es, dass durch den Betrieb keinerlei gesundheitliche Schäden bewirkt werden können. Es wird daher nur solches Wasser für Beschneiungszwecke verwendet, welches keine gesundheitsschädlichen Folgen hervorruft. Dies ist nur möglich, wenn Mindeststandards in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht eingehalten werden.

Sollte das Beschneiungswasser diese Mindeststandards nicht aufweisen, werden Desinfektionsanlagen vorgesehen.

Wasserversorgungsanlagen im Nahbereich von Pisten

Die Seilbahnwirtschaft ist sich bewusst, dass Skigebiete als Zentren des Tourismus auch einer entsprechenden Wasserversorgung bedürfen und berücksichtigt daher die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Wasserrechtsgesetzes. Diese bestimmen, dass alle Gewässer so reinzuhalten sind, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet, die natürliche Beschaffenheit und die ökologische Funktionsfähigkeit erhalten bleibt und Grund- und Quellwasser als Trinkwasser derzeit und zukünftig erhalten bleibt.

Entsprechend dem hohen Schutzbedürfnis an einer einwandfreien Trinkwasserversorgung wird zu diesen Wasserversorgungsanlagen ein ausreichender Abstand eingehalten, sodass eine Gefährdung auszuschließen ist.

Speicherteiche

Um Entnahmegewässer nicht durch hohe Entnahmen, vor allem in den abflussschwachen Wintermonaten, zu belasten, werden vermehrt Speicherteiche angelegt. Die Dimensionierung von Speicherteichen wird in Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Wasserdargebot (Schonung des Entnahmegewässers) sowie der erforderlichen Wassermenge für die Beschneiung vorgenommen. Es werden Varianten von Tages- bis zu Jahresspeichern errichtet.

Durch diese können sowohl für die Umwelt als auch für den Betrieb der Beschneiungsanlagen Vorteile erkannt werden:

  • Optimierung des Entnahmezeitraums
  • Vergleichmäßigung der Entnahme gegenüber einer Spitzenentnahme
  • Hohe Wasserverfügbarkeit
  • Reduktion von Energie-Verbrauchsspitzen bei geodätisch möglichst hoch angelegten Speichern
  • Schadlose Abfuhr anfallender Hochwässer aus dem Einzugsgebiet des Speicherteichs

Besonderes Augenmerk wird auf periodisch durchzuführende visuelle und messtechnische Kontrollen der Speicheranlage gelegt, um Schäden, die im Zuge des Alterungsprozesses und durch die äußeren Einflüsse auf den Speicherteich auftreten können, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.