Grundumlage für Mitglieder der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien
Aufgrund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 16.9.2021 der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien wurde die Grundumlage 2022 für die dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie folgt festgesetzt:
Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte wird ein fester Betrag je nachfolgendem Berufszweig vorgeschrieben. Dieser ist mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte des zutreffenden Berufszweiges.
Euro | |
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Auskunfteien | 240,00 |
Bausparvermittler | 130,00 |
Finanzdienstleistungsassistenten | 240,00 |
Gewerblicher Vermögensberater ohne Lebensversicherung und Unfallversicherung | 240,00 |
Gewerblicher Vermögensberater mit Lebensversicherung und Unfallversicherung - Agent | 240,00 |
Gewerblicher Vermögensberater mit Lebensversicherung und Unfallversicherung - Makler | 240,00 |
Gewerblicher Vermögensberater mit Lebensversicherung und Unfallversicherung - Versicherungsvermittler | 240,00 |
Leasingunternehmer | 240,00 |
Pfandleiher | 240,00 |
Tippgeber, Geschäftsvermittler, Namhaftmacher zu Finanzdienstleistern | 130,00 |
Versteigerer beweglicher Sachen | 240,00 |
Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmer | 240,00 |
Zahlungsdienstleister | 240,00 |
Wertpapiervermittler | 240,00 |
Sonstige Finanzdienstleister | 240,00 |
Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gemäß § 123 Abs. 9 WKG.
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Mitgliedschaft in folgender Höhe zu entrichten .... € 65,00.
Zu allen aktuellen Grundumlagen der Wirtschaftskammer Wien (Klicken Sie auf die aktuelle Jahreszahl z.B. 2022, dann öffnet sich das Gesamt-PDF).