Hotellerie, Fachgruppe
Wiener Ortstaxe
Wiener Tourismusförderungsgesetz
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13.03.2023
Die Ortstaxe beträgt pro Person und Beherbergung 3,2% der Bemessungsgrundlage.
Im Zuge der Rückführung der USt. auf 10% ab 1.1.2022 wird die Ortstaxe ab diesem Zeitpunkt mit einer neuen Schlüsselzahl berechnet.
Die aktuelle Schlüsselzahl lautet: 2,5237%