Eine Hand liegt auf einem Mischpult
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Kaffeehäuser, Fachgruppe

AKM - Musik und Fernsehen in der Gastronomie

Zahlung an AKM  für Musiknutzung in der Gastronomie

Lesedauer: 1 Minute

Für die öffentliche Aufführung geschützter Musik jeder Art - live oder vom Band also z.B. Radio/CD/MP3, Fernsehdarbietungen (mit Ton) etc. - in der Gastronomie ist bei der AKM ein Nutzungsentgelt zu bezahlen.

Lizenzvertrag mit AKM für Hintergrundmusik

Für ihre regelmäßige Hintergrundmusik/Live-Musik, Radio/CD/MP3, etc. ist es somit notwendig einen Lizenzvertrag mit der AKM abzuschließen.
Diese erforderliche Bewilligung für den legalen Musikeinsatz, die auch alle betroffenen Urheber- und Leistungsschutzrechte anderer  Verwertungsgesellschaften abdeckt, wird im Sinne eines One-Stop-Shop von der AKM verwaltet. Der/die Veranstalter:in erhält somit die für den konkreten Musikeinsatz erforderliche Rechtssicherheit durch eine einzige Stelle - die AKM. Verantwortlich für Erwerb und Bezahlung der Aufführungslizenz ist der/die Veranstalter:in.

WKW fördert Ausnahmeregelung

Falls noch zusätzliche fallweise Einzelveranstaltungen mit Musik in ihrem Betrieb stattfinden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung, die durch die Wirtschaftskammer Wien gefördert wird. Dadurch müssen für bestimmte Veranstaltungen weder eine AKM-Lizenzgebühr bezahlt werden noch eine AKM-Anmeldung erfolgen.

Voraussetzung für diese fallweisen Einzelveranstaltungen: 

  • Gagen für Musiker:innen betragen nicht mehr als € 776,-- exkl. USt.
  • Kein Eintritt oder Spenden
  • Fassungsraum der Veranstaltungsräumlichkeit unter 300 Personen
  • Menüpreis beträgt max. € 97,-- exkl. USt. pro Person

Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen

  • Veranstalterverband Österreich (VVAT) Dorotheergasse 7/1, 1010 Wien 
    E office@vvat.at 
    T +43 1 512 29 18 – 0
  • AKM (Autor:innen, Komponist:innen und Musikverleger:innen reg. GmbH) Baumannstraße 10, 1030 Wien
    E lizenzen@akm.at 
    T +43 50717 - 0 

Stand: 30.06.2022