Musikdarbietungen in der Gastronomie – Gebührenbefreiung für Wiener Betriebe
Aufführungsbewilligung der AKM für Musik in gastronomischen Betrieben
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Sobald in einem gastronomischen Betrieb Musik abgespielt oder live dargeboten wird, ist grundsätzlich eine Aufführungsbewilligung der österreichischen Urheberrechtsgesellschaft AKM erforderlich. Diese umfasst Werke von Autor:innen, Komponist:innen und Musikverleger:innen.
Kooperation zwischen Fachgruppe Gastronomie Wien, AKM und Veranstalterverband
Um Gastronomiebetriebe zu entlasten, hat die Fachgruppe Wien der Gastronomie unter Obmann Mag. Dr. Thomas Peschta gemeinsam mit der AKM und dem Veranstalterverband (VVAT) eine weitreichende Kooperation geschaffen.
Diese ermöglicht allen Mitgliedsbetrieben eine pauschale Werknutzungsbewilligung für sämtliche AKM-relevanten Werke sowie eine pauschale Aufführungsbewilligung für lebende und mechanische Musikdarbietungen im Rahmen von Einzelveranstaltungen gemäß §§ 11 und 32 des Gesamtvertrags zwischen AKM und VVAT – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wann Gastronomiebetriebe von AKM-Gebühren befreit sind
Als Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe Wien der Gastronomie müssen Sie bei Einzelveranstaltungen keine AKM-Gebühren bezahlen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Veranstaltungsfläche: Gesamtfläche der genutzten Räumlichkeiten: maximal 300 m²
- Keine Eintrittsgelder: Es dürfen keine Eintrittsgelder oder Spenden eingehoben werden
- Konsumationsgebühr (falls vorhanden): Wird ein fixer Betrag für Konsumation eingehoben, darf dieser maximal € 119,62 zzgl. USt pro Person betragen (Aufwandsgrenze gem. § 11 Abs 6 GV AKM-VVAT).
- Kosten für Musiker:innen: Der Aufwand für Musiker:innen darf höchstens € 956,61 zzgl. USt betragen (Konsumationsgrenze vorbehaltlich der jährlichen Indexerhöhung per 1.11.)
Diese Regelung gilt auch für Gelegenheitsmusikdarbietungen mit mittelbarem Erwerbszweck gemäß § 16 des Gesamtvertrags AKM–VVAT.
Beratung und weitere Informationen
Bei Fragen zu Werknutzungsbewilligungen, Musikaufführungen oder zur AKM-Gebührenbefreiung in der Gastronomie stehen Ihnen sowohl die Fachgruppe Gastronomie als auch der Veranstalterverband (VVAT) gerne zur Verfügung.