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Wiener Jugendschutzgesetz – Regelung seit 19.2.2019

Rauchen erst mit 18 erlaubt

Wien; Das aktuelle Jugendschutzgesetz ist in Kraft.

Bitte beachten Sie die wichtigsten Änderungen  

  • Die Altersgrenze für Tabakkonsum wurde von 16 Jahre auf 18 Jahre angehoben! Diese Regelung betrifft auch Wasserpfeifen-E-Zigaretten und E-Shishas
  • Der Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke ist auch erst ab 18 Jahren gestattet.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakerzeugnisse erwerben, besitzen oder konsumieren. Außerdem dürfen sie keine „harten“ alkoholischen Getränke erwerben, besitzen oder konsumieren.

Zu beachten ist:

Bitte sorgen Sie im Rahmen Ihres Betriebes dafür, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Der Aufenthalt von Jugendlichen ist jedoch weiterhin erlaubt.

Laut § 6 Jugendschutzgesetz haben Sie auf junge Menschen in zumutbarer Weise einzuwirken. Das kann durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutritts oder Verweigerung des Alkoholausschankes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken erfolgen.

Achtung!
Die Aushänge zu den Jugendschutzbestimmungen finden Sie im Downloadbereich. Bitte beide gut sichtbar in Ihrem Lokal aufhängen.

Damit wurde die im vorigen Jahr österreichweit beschlossene Harmonisierung der Jugendschutzgesetze nun auch in Wien umgesetzt.

Wiener Jugendschutzgesetz 2002, konsolidierte Fassung

Gesamte Rechtsvorschrift (PDF) - Fassung vom 19.2.2019