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Rückenansicht einer Person mit schwarz-oranger Jacke, orangem Helm und Sonnenbrille, die neben einem Außengerät einer Klimaanlage steht und beide Hände auf dem Gerät hat
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EU hebt alte F-Gase-Regeln zur Dichtheitskontrolle auf

Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und (EG) Nr. 1516/2007 zu Anforderungen an Kontrolle auf Dichtheit bestimmter Einrichtungen

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 09.07.2026
Aufgehoben werden die Verordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und (EG) Nr. 1516/2007 zu Anforderungen an die Dichtheitskontrolle bestimmter Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen. Die bisherigen Vorgaben wurden durch aktuelle Methoden ersetzt. Links zu den relevanten EU-Rechtsakten und weiteren Informationen sind enthalten. 

Die Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und (EG) Nr. 1516/2007 hinsichtlich Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme und ortsfester Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen sind nicht mehr erforderlich und wurden in der Praxis durch aktuelle Methoden zur Dichtheitskontrolle ersetzt, die in der gesamten Union für die betreffenden Einrichtungen angewandt werden. Daher werden die Verordnungen mittels Durchführungsverordnung (EU) 2026/1444 aufgehoben.