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Industrieller Anbau von Zuckermelonen, indem sie an parallel zum Boden ausgerichteten Streben mit einem Seil verbunden werden
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Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen 1. bis 31. Juli 2025

Erneuerungen, Nichterneuerungen, Laufzeit-Verlängerungen etc.

Lesedauer: 1 Minute

Verlängerung der Laufzeit diverser Wirkstoffe

Die Durchführungsverordnung 2011/540/EU enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten. 

  • In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung 2011/540/EU sind die Wirkstoffe aufgeführt, die gemäß der Verordnung 2009/1107/EG als genehmigte Wirkstoffe gelten.
  • In Teil B des Anhangs der Durchführungsverordnung 2011/540/EU sind die Wirkstoffe aufgeführt, die gemäß der Verordnung 2009/1107/EG genehmigt wurden. 
  • In Teil E des Anhangs der Durchführungsverordnung 2011/540/EU sind Substitutionskandidaten angeführt.

Mit Durchführungsverordnung 2025/1489/EU erfolgt die Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung nachstehend genannter Wirkstoffe angeführt in der Durchführungsverordnung 2011/540/EU befristet bis:

Eintrag Nr. Gebräuchliche Bezeichnung Befristung der Zulassung
Anpassungungen in Teil A
81 Pyraclostrobin  15. September 2026
104 Daminozid  15. September 2026
123 Clodinafop  31. Juli 2027
197 Beauveria bassiana Stamm ATCC 74040 und Stamm GHA 15. September 2026
320 Buprofezin  15. Dezember 2026
Anpassungen in Teil B
22 Metam  15. November 2027
29 Trichoderma asperellum (Stamm T34) 15. Oktober 2027
31 Cyflumetofen  15. Oktober 2027
32 Trichoderma atroviride Stamm I-1237 15. Oktober 2027
33 Ametoctradin 31. Mai 2028
34 Mandipropamid 30. Juni 2029
38 Helicoverpa armigera Nucleopolyhedrovirus 15. Oktober 2027
42 Spodoptera littoralis Nucleopolyhedrovirus 15. Oktober 2027
79 Streptomyces lydicus Stamm WYEC 108 30. Juni 2029
91 Flupyradifuron 9. Juni 2029
92 Rescalure 18. Mai 2028
93 Mandestrobin 9. Juni 2029
Anpassungen in Teil E
10 Kupferverbindungen 30. Juni 2029

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1489 wurde am 25. Juli 2025 kundgemacht und sie gilt ab 28. Juli 2025 (3. Tag nach Veröffentlichung). Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Stand: 27.08.2025

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