Wirkstoffe für Biozidprodukte – Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1. bis 31. Jänner 2026
Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten
Lesedauer: 1 Minute
Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Airedale PAA product family
In dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/104 wurde hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Airedale PAA product family verlautbart.
Aufhebung der Zulassung für Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1482 wird aufgehoben.
Das Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“ darf ab dem 12. August 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden, und vorhandene Lagerbestände dieses Biozidprodukts dürfen ab dem 12. Februar 2027 nicht mehr verwendet werden.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/141 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 23. Jänner 2026 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das ist der 12. Februar 2026.
Erteilung Unionszulassung für Biozidprodukt „Nutrinova® Potassium Sorbate BFX Granules“
Die Nutrinova Germany GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035029-0000 für die Bereitstellung des Biozidprodukts „Nutrinova® Potassium Sorbate BFX Granules“ auf dem Markt und für dessen Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 15. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/156 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 26. Jänner 2026 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das ist der 15. Februar 2026.
Erteilung Unionszulassung für Biozidproduktfamilie „Hydrogen Peroxide Product Family“
Arche Consortia erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0031657-0000 für die Bereitstellung der Biozidproduktfamilie „Hydrogen Peroxide Product Family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 15. Februar 2026 bis 31. Januar 2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/158 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 26. Jänner 2026 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das ist der 15. Februar 2026.
Weiterführende Links zu Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf WKO.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe
Stand: 04.02.2026