Wirkstoffe für Biozidprodukte − Änderungen im Zeitraum 1. bis 30. Juni 2026
Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten
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Änderung hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations
Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Europäischen Chemikalienagentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ zu ändern und die von der Solenis Switzerland GmbH beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen vorzunehmen.
Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/807 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ aufgeführt sind, unverändert.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/807 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1311 wurde am 16. Juni 2026 kundgemacht und tritt am 6. Juli 2026 in Kraft.
Änderung hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie AWPF Calcium Hypochlorite BPF
Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ zu ändern und die von Innovative Water Care Europe SAS beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen vorzunehmen.
Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ aufgeführt sind, unverändert.
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1331 wurde am 16. Juni 2026 kundgemacht und tritt am 6. Juli 2026 in Kraft.
Verordnung zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Ecolab Glut Family
Die Ecolab Deutschland GmbH erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035830-0000 für die Bereitstellung der Biozidproduktfamilie „Ecolab Glut Family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Die Unionszulassung gilt vom 8. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2031.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1337 wurde am 18. Juni 2026 kundgemacht und tritt am 8. Juli 2026 in Kraft.
Verordnung zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Ecolab GA 24-50 BPF
Die Ecolab Deutschland GmbH erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035028-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang. Die Unionszulassung gilt vom 8. Juli 2026 bis zum 30. September 2030.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1352 wurde am 18. Juni 2026 kundgemacht und tritt am 8. Juli 2026 in Kraft.
Weiterführende Links zu Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe