Wirkstoffe für Biozidprodukte: Änderungen und Neuzulassungen
Überblick über Zulassungen, Nichtgenehmigungen und verschobene Ablaufdaten im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August 2026
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Nichtgenehmigung von Terbutryn, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) und Tetrahydro-1,3,4,6-tetrakis(hydroxymethyl)imidazo[4,5-d]imidazol-2,5(1H,3H)-dion (TMAD) als alte Wirkstoffe
Die im Anhang aufgeführten Wirkstoffe werden nicht als alte Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 9, 9 bzw. 12 genehmigt.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1420 wurde am 3. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 23.7.2026 in Kraft.
Nichtgenehmigung von aus Dimethyloctadecyl[3-(trimethoxysilyl)propyl]ammoniumchlorid hergestelltem Poly(dimethyloctadecyl[3-(trihydroxysilyl)propyl]ammoniumchlorid als alter Wirkstoff
Poly(dimethyloctadecyl[3-(trihydroxysilyl)propyl]ammoniumchlorid), hergestellt aus Dimethyloctadecyl[3-(trimethoxysilyl)propyl]ammoniumchlorid, wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 7 und 9 genehmigt.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1424 wurde am 3. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 23.7.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Prisman zur Händedesinfektion
Die Schülke & Mayr GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0034420-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „Prisman Händedesinfektion“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften. Die Unionszulassung gilt vom 6. August 2026 bis zum 30. September 2035.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1410 wurde am 17. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 6.8.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie ECA Disinfect Product family 5
ECA Consortium A/S erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0036247-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „ECA Disinfect Product family 5“ gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang. Die Unionszulassung gilt vom 4. August 2026 bis zum 31. Juli 2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1692 wurde am 15. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 4.8.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie BPF THO TM Desana
Die Thonhauser GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0036217-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „BPF THO TM Desana“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 6. August 2026 bis zum 31. Juli 2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1737 wurde am 17. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 6.8.2026 in Kraft.
Einschränkung der Verwendung des Wirkstoffs Kohlendioxid
In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird in der Liste der unter Artikel 25 Buchstabe a fallenden Wirkstoffe in der Kategorie 6 der Eintrag zu Kohlendioxid wie folgt geändert: Details siehe Delegierte Verordnung.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/447 wurde am 30. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 19.8.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Lyso IPA Hand Disinfection
Die Schülke & Mayr GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0034272-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „Lyso IPA Hand Disinfection“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 11. August 2026 bis zum 30. September 2035.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1429 wurde am 22. Juli 2026 kundgemacht und tritt am 11.8.2026 in Kraft.
Weiterführende Links zu Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe