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Zwei Personen in einem Laborkittel und mit einer Schutzbrille legen ein Fläschchen mit einer Probe für eine Analyse in ein Gerät, welches an einem Tisch im Labor steht.
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Änderung Verfahrensordnung Widerspruchskammer Europäische Chemikalienagentur

 Änderung der Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer (EG) Nr. 771/2008

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 14.09.2026
Die Verfahrensordnung der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur wird an ein neues Personalmodell angepasst. Die Änderungen sollen die Verfahrenseffizienz und Digitalisierung fördern sowie Unabhängigkeit, Transparenz und Rechtssicherheit stärken.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1782 wird die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur geändert.

Die Verordnung modernisiert die Verfahrensordnung der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Hintergrund ist ein neues Betriebsmodell, bei dem die drei Mitglieder der Widerspruchskammer nicht mehr als ständige ECHA-Bedienstete tätig sind.

Mit den Änderungen soll eine Anpassung an das neue Personalmodell der Widerspruchskammer, die Steigerung der Verfahrenseffizienz und Digitalisierung der Verfahrensabläufe erfolgen. Gleichzeitig werden die Unabhängigkeit der Widerspruchskammer sowie Transparenz und Rechtssicherheit der Verfahren gestärkt.

Die konkreten Änderungen finden Sie direkt in der Verordnung.

Die Durchführungsverordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie gilt ab 13. August 2026.