Änderung Verfahrensordnung Widerspruchskammer Europäische Chemikalienagentur
Änderung der Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer (EG) Nr. 771/2008
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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1782 wird die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur geändert.
Die Verordnung modernisiert die Verfahrensordnung der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Hintergrund ist ein neues Betriebsmodell, bei dem die drei Mitglieder der Widerspruchskammer nicht mehr als ständige ECHA-Bedienstete tätig sind.
Mit den Änderungen soll eine Anpassung an das neue Personalmodell der Widerspruchskammer, die Steigerung der Verfahrenseffizienz und Digitalisierung der Verfahrensabläufe erfolgen. Gleichzeitig werden die Unabhängigkeit der Widerspruchskammer sowie Transparenz und Rechtssicherheit der Verfahren gestärkt.
Die konkreten Änderungen finden Sie direkt in der Verordnung.
Die Durchführungsverordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie gilt ab 13. August 2026.
Weiterführende Links zur Europäischen Chemikalienagentur
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1782 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur
- Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur
- REACH-Verordnung (EU-Rechtsakt)
- WKO Infos zu Beschränkung, Verbot und Zulassung von Chemikalien
- ECHA-Infos zu REACH