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Detailansicht einer grünen Tonne mit Gefahrenaufkleber brennbar, im Hintergrund verschwommen weitere blaue Tonnen aufeinander gestapelt
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Änderung der EU-Verordnung Nr. 649/2012 zu Pestiziden und Industriechemikalien

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1278 ändert und berichtigt die EU-PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.

Lesedauer: 1 Minute

04.09.2026
Die EU-PIC-Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wird hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien geändert und berichtigt. Betroffen sind Unternehmen, die die genannten Stoffe herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1278 ändert und berichtigt die EU-PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.

Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wird wie folgt geändert:

  1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
  2. Anhang V wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

In der Tabelle in Anhang I Teil 3 der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wird im Eintrag für „Terbufos“ in der vierten Spalte „ex 3808.59“ durch „ex 3808.91“ ersetzt.

Details können direkt in der Delegierten Verordnung nachgelesen werden.

Die Delegierte Verordnung wurde am 12. August 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Oktober 2026.

Von der Verordnung betroffen sind alle Unternehmen, die genannten Stoff herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden.