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Porträtaufnahme einer Person, die auf einen Laptop blickt. Die Kulisse ist ein steriles Büro. Im Vordergrund sieht man Schloss-Symbole als Grafiken, die Sicherheit symbolisieren.
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Datenschutzrechtliche Pflicht zur Datenübertragbarkeit

Wann Verantwortliche laut DSGVO Daten des Betroffenen übertragen müssen

Lesedauer: 6 Minuten

16.09.2026
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach DSGVO ermöglicht betroffenen Personen, bereitgestellte personenbezogene Daten zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen. Behandelt werden Voraussetzungen, Umfang, Ausschlüsse, Übermittlung, Ablehnung, Fristen, Entgelt und Durchsetzung.

Wem steht das Recht auf Datenübertragbarkeit zu?

Jede betroffene Person hat ein Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten. 

Hinweis
Betroffene Personen können ihr Recht auf Datenübertragbarkeit auch in einem aufrechten Vertragsverhältnis geltend machen. Der Vertrag muss dafür nicht beendet werden. 

Wen trifft die Pflicht zur Datenübertragbarkeit?

Nur Sie als Verantwortlicher müssen die Datenübertragbarkeit gewährleisten.

Hinweis
Wenn Sie als Auftragsverarbeiter handeln, sollten Sie Anträge der Betroffenen an den Verantwortlichen weiterleiten. Als Auftragsverarbeiter müssen Sie den Verantwortlichen außerdem bei der Umsetzung der Betroffenenanträge unterstützen.

Wie können betroffene Personen die Datenübertragbarkeit verlangen?

Die betroffene Person kann den Antrag formlos (Frage 5) stellen.

Müssen Sie einen Identitätsnachweis verlangen, bevor Sie den Antrag erfüllen? 

Grundsätzlich ist ein Identitätsnachweis der antragsstellenden Person nicht erforderlich. Sollten Sie allerdings begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person haben, können Sie zusätzliche Informationen anfordern (z. B. Ausweiskopie). 

  • Weitere Infos zum Identitätsnachweis erhalten Wann und wie müssen betroffene Personen ihre Identität nachweisen, damit der Verantwortliche Betroffenenanträge bearbeitet?

Welche Voraussetzungen hat das Recht auf Datenübertragbarkeit?

  • Die Verarbeitung erfolgt mithilfe automatisierter Verfahren (Dokumente in Papierform sind ausgenommen).
  • Die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung der betroffenen Person oder auf einem Vertrag mit der betroffenen Person.  
    Hinweis
    Daten, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet werden (z. B. im Rahmen der Pflichten zur Verhütung und Aufdeckung von Geldwäsche oder arbeitsrechtlicher Bestimmungen), unterliegen nicht dem Recht auf Datenübertragbarkeit. 
  • Die betroffene Person hat die Daten bereitgestellt
  • Die Daten betreffen zumindest auch die betroffene Person.

Welche Daten umfasst das Recht auf Datenübertragbarkeit?

Das Recht auf Datenübertragbarkeit umfasst

  • Daten, welche die betroffene Person betreffen
  • Daten anderer Personen, wenn sie in engem Zusammenhang mit den Daten der betroffenen Person stehen

Beispiele 
E-Mails, Chatprotokolle, Kontaktlisten, Fotos, Überweisungen.


Achtung

Wenn die Daten anderer Personen erfasst sein sollen, müssen Sie deren Interessen prüfen.

Wie stellen betroffene Person ihre Daten bereit?

Betroffene Personen stellen ihre Daten bereit, indem sie 

  • Daten aktiv zur Verfügung stellen 

    Beispiele
    Übermittlung eines ausgefüllten Kontaktformulars, Fotos auf einer Social-Media-Plattform, Wiedergabeliste bei einem Musik-Streaming-Dienst, Kontakte aus der Webmail-Anwendung
  • die Dienstleistung nutzen bzw. bei der Nutzung beobachtet werden

Beispiele
Aktivitätsprotokolle, Rohdaten aus einem Smart Meter oder Tracking-Gerät, Websiten-Suchverläufe, Verkehrs- und Standortdaten, Verlaufsliste einer Podcast-App, mit Kundenkarten getätigte Einkäufe


Welche Daten sind vom Recht auf Datenübertragbarkeit ausgeschlossen?

Ausgeschlossen vom Recht auf Datenübertragbarkeit sind Daten, die Sie als Verantwortlicher selbständig erzeugen.


Beispiele
Nutzerprofil auf Basis einer Analyse der Rohdaten eines Smart Meters, Bewertung des Gesundheitszustandes eines Nutzers, Risiko-Profil zwecks Bonitätsbewertung.


Achtung

Auch wenn die von Ihnen selbständig erzeugten Daten vom Recht auf Datenübertragbarkeit ausgeschlossen sind, bedeutet das nicht, dass keine personenbezogenen Daten der betroffenen Person vorliegen. Betroffene Personen können andere Rechte geltend machen - insbesondere das Recht auf Auskunft

Ebenso sind Daten vom Recht auf Datenübertragbarkeit ausgeschlossen, die von einem Dritten bereitgestellt wurden, wie z. B. empfangene E-Mails.

Wie sollen Sie als Verantwortlicher auf einen Antrag auf Datenübertragung reagieren?

Sofern die obigen Voraussetzungen zutreffen (Welche Voraussetzungen hat das Recht auf Datenübertragbarkeit?) haben Sie der betroffenen Person alle personenbezogenen Daten, die Ihnen diese bereitgestellt gestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu übermitteln.

Müssen Sie als Verantwortlicher Ihre Systeme anpassen, um einen Antrag auf Datenübertragung erfüllen zu können?

Als Verantwortlicher müssen Sie die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie technisch kompatible Datenverarbeitungssysteme übernehmen oder beibehalten müssen.

Üblich sind offene Formate wie z. B. XML, JSON oder CSV.


Beispiel
PDF-Fassungen eines E-Mail-Postfaches erfüllen die Voraussetzungen nicht, wenn der Verantwortliche die technische Möglichkeit zur Übermittlung in XML hat. 


Wie müssen Sie als Verantwortlicher die Daten übermitteln?

Je nach Umfang können Sie als Verantwortlicher die Daten wie folgt übermitteln:

  • per E-Mail
  • als Download (Web, API, SFTP)  
  • mittels Datenträger 
Hinweis
Da es sich um personenbezogene Daten handelt, müssen Sie entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen.
Informationen dazu  finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 8).

Beispiel
Sie schützen die zu übermittelnden Dateien mittels sicheren Passwortes oder verschlüsselter E-Mail. 


Können Daten von einem Verantwortlichen auf einen anderen Verantwortlichen übertragen werden?

Betroffene Personen können ihre Daten unter folgenden Voraussetzungen von einem Verantwortlichen auf einen anderen übertragen (lassen):

  • Die betroffene Person stellt den Antrag auf Datenübermittlung an Sie als Verantwortlichen, erhält die Daten und übermittelt die Daten selbst einem anderen Verantwortlichen. 
  • Die betroffene Person weist Sie als Verantwortlichen im Zuge der Antragstellung an, ihre Daten direkt einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass dies technisch machbar ist. Sie als „übermittelnder“ Verantwortlicher müssen die betroffene Person von der erfolgten Datenübertragung verständigen. 

Dadurch werden die Daten der betroffenen Person von Ihnen als Verantwortlichen auf einen anderen (neuen) Verantwortlichen übertragen.

Müssen Sie als Verantwortlicher die betroffene Person verständigen?

Als Verantwortlicher müssen Sie die betroffene Person von der (nicht) durchgeführten Maßnahme informieren. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Fragen 7 und 8).

In welchen Fällen können Sie den Antrag ablehnen?

Die allgemeinen Ablehnungsrechte von Verantwortlichen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 12).

Außerdem können Sie den Antrag ablehnen, wenn die Erfüllung des Antrags Ihre berechtigten Interessen oder die eines Dritten gefährdet.

Hinweis
Berechtigte Interessen oder Rechte von Ihnen als Verantwortlichen oder eines Dritten sind zwar zu berücksichtigen, allerdings rechtfertigen sie nicht, dass der Antrag auf Datenübertragbarkeit komplett abgelehnt wird. Sollten sich personenbezogener Daten von Dritten in der Datei befinden, so können Sie diese etwa Schwärzen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Schwärzung der Textbestandteile ordnungsgemäß gemacht wird, sodass sie nicht wieder entfernt werden kann.

Beispiele
Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte 


Innerhalb welcher Frist müssen Verantwortliche dem Antrag nachkommen?

Als Verantwortlicher müssen Sie dem Betroffenenantrag unverzüglich nachkommen. Details zu den Frist finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 10).

Dürfen Verantwortliche für die Umsetzung des Antrags ein Entgelt verlangen? 

Grundsätzlich müssen Sie als Verantwortlicher dem Antrag auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung kostenlos nachkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die ein Entgelt rechtfertigen (Frage 12).

Wo kann die betroffene Person ihre Ansprüche auf Datenübertragbarkeit durchsetzen?

Wo Antragstellende ihre Ansprüche auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung durchsetzen können, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 14).

Welche Geldstrafen drohen bei Verletzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit? 

Wenn Sie als Verantwortlicher die Rechte von betroffenen Personen verletzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen (Frage 15). 

Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zu den Betroffenenrechten

Kontakt für Rückfragen

Sie haben weitere Fragen zum Datenschutz oder zu DSGVO4KMU? Wir unterstützen Sie gerne.