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Vektor-Illustration mehrerer liegender, blauer, gleich großer Quadrate. Zwischen den Quadraten verlaufen weiße Linien.
© Yucel Yilmaz | stock.adobe.com

Wie lange dürfen Unternehmen Daten für vertragliche Ansprüche speichern?

Speicher- und Verjährungsfristen für Gewährleistung, Schadenersatz und weitere vertragliche Ansprüche

Lesedauer: 1 Minute

29.09.2026
Die zulässige Speicherdauer personenbezogener Daten zur Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche richtet sich nach den jeweiligen Verjährungsfristen. Behandelt werden unter anderem die Fristen im Bereich Produkthaftung, Schadenersatz, Kaufpreisforderungen, Werkverträge sowie bei Miet- und Pachtzinsen.  
Hinweis
Diese Übersicht dient der Orientierung und enthält eine Auswahl häufig relevanter Speicher-, Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Branche, Tätigkeit und Einzelfall können weitere gesetzliche Fristen zu berücksichtigen sein

Gewährleistung

Fristen: 

  • Bewegliche Sachen: 2 Jahre
  • Unbewegliche Sachen: 3 Jahre
  • Viehmängel: 6 Wochen

Fristbeginn:

  • Sachmängel: ab dem Tag der Übergabe
  • Rechtsmängel: ab dem Tag des Bekanntwerdens des Mangels
Achtung

Zusätzlich zu den oben genannten Gewährleistungsfristen tritt eine 3-monatige Verjährungsfrist: Die Rechte des Übernehmers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Weiterführende Informationen: 

Haftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz

Frist: 10 Jahre ab Inverkehrbringung
Weiterführende Informationen: § 13 PHG, Produkthaftung (Allgemeiner Überblick)

Allgemeiner Schadenersatz

Fristen: 

  • 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
  • ansonsten: 30 Jahre ab Schadenseintritt (auch Arbeitsunfälle)

Weiterführende Informationen: § 1489 ABGB, Schadenersatz (Allgemeiner Überblick)  

Kaufpreisforderung

Fristen: 

  • Bewegliche Sachen: 3 Jahre ab Lieferung
  • Unbewegliche Sachen: 30 Jahre – Fristbeginn je nach vertraglicher Vereinbarung

Weiterführende Informationen: § 1062 in Verbindung mit § 1486 ABGB

Ansprüche aus einem Werkvertrag, wenn die Leistung im Rahmen eines gewerblichen oder sonstigen geschäftlichen Betriebs erbracht wurde

Frist: 3 Jahre ab Rechnungsstellung
Weiterführende Informationen: § 1486 ABGB  

Forderungen von Miet- und Pachtzinsen

Frist: 3 Jahre ab Fälligkeit
Weiterführende Informationen: § 1486 Ziffer 4 ABGB  

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