Wie lange dürfen Unternehmen Daten für vertragliche Ansprüche speichern?
Speicher- und Verjährungsfristen für Gewährleistung, Schadenersatz und weitere vertragliche Ansprüche
Lesedauer: 1 Minute
Gewährleistung
Fristen:
- Bewegliche Sachen: 2 Jahre
- Unbewegliche Sachen: 3 Jahre
- Viehmängel: 6 Wochen
Fristbeginn:
- Sachmängel: ab dem Tag der Übergabe
- Rechtsmängel: ab dem Tag des Bekanntwerdens des Mangels
Zusätzlich zu den oben genannten Gewährleistungsfristen tritt eine 3-monatige Verjährungsfrist: Die Rechte des Übernehmers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Weiterführende Informationen:
- § 933 ABGB
- Gewährleistung nach ABGB ab 1.1.2022
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beim Warenkauf – Gewährleistungsfrist, Verjährungsfrist, Beweislast
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) bei digitalen Leistungen – Gewährleistungsfrist, Verjährungsfrist, Beweislast
Haftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz
Frist: 10 Jahre ab Inverkehrbringung
Weiterführende Informationen: § 13 PHG, Produkthaftung (Allgemeiner Überblick)
Allgemeiner Schadenersatz
Fristen:
- 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
- ansonsten: 30 Jahre ab Schadenseintritt (auch Arbeitsunfälle)
Weiterführende Informationen: § 1489 ABGB, Schadenersatz (Allgemeiner Überblick)
Kaufpreisforderung
Fristen:
- Bewegliche Sachen: 3 Jahre ab Lieferung
- Unbewegliche Sachen: 30 Jahre – Fristbeginn je nach vertraglicher Vereinbarung
Weiterführende Informationen: § 1062 in Verbindung mit § 1486 ABGB
Ansprüche aus einem Werkvertrag, wenn die Leistung im Rahmen eines gewerblichen oder sonstigen geschäftlichen Betriebs erbracht wurde
Frist: 3 Jahre ab Rechnungsstellung
Weiterführende Informationen: § 1486 ABGB
Forderungen von Miet- und Pachtzinsen
Frist: 3 Jahre ab Fälligkeit
Weiterführende Informationen: § 1486 Ziffer 4 ABGB
Kontakt für Rückfragen
Sie haben weitere Fragen zum Datenschutz oder zu DSGVO4KMU? Wir unterstützen Sie gerne.