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Energie-FAQ für Unternehmen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energiesparen, Energieumstellung und Förderungen

Lesedauer: 19 Minuten

Stand: 30.03.2026

Hinweis: Wir überarbeiten diese FAQ gerade - Teile können daher nicht aktuell sein. Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre Landeskammer.

Fragen und Antworten


Beratung

Die EIW-Energieeffizienzberater:innen beschäftigen sich eingehend mit den Potenzialen für betriebliche Energieeffizienz – insbesondere auch für Klein- und Mittelbetriebe. Geeignete Spezialist:innen für betriebliche Energieberatung und sowie auch für Audits, die das Energieeffizienzgesetz für größere und energieintensive Betriebe vorschreibt, hat das Energieinstitut aufgelistet. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Firmen A-Z zu verweisen, das alle Spezialistinnen und Spezialisten für Energieberatungen und Energieaudits aufführt, die sich mit den Themengebieten „Energiedienstleistungen“, „Nachhaltigkeit“, „Investitionsplanung“, „Technologieberatung“ und „Umweltmanagement“ befassen.

Zudem hat das Klimaministerium ebenfalls Energieberatungsstellen der Bundesländer rund um die Themen Energiesparen, energieeffizientes Bauen, Wohnen und Sanieren aufgelistet.

Bei Bedarf wird auch durch das Mitgliederverzeichnis des FV Ingenieurbüros eine gezielte Suche nach Ingenieurbüros in den jeweiligen Bundesländern ermöglicht, die im Bereich der Energietechnik tätig sind.

Abschließend sind in diesem Register alle Energieauditor:innen gemäß des Bundes-Energieeffizienzgesetzes aufgelistet.

Eine Übersicht über die Beratungs- und Investitionsförderungen sowie ergänzende Maßnahmen in den Bundesländern, die Betriebe bei der Steigerung der Energieeffizienz bzw. Umstellung auf erneuerbare Energie unterstützen, finden Sie auf der WKO.at-Förder-Übersichtsseite 

Sie können sich auch an die Energieberatungseinrichtungen für Unternehmen in Ihrem Bundesland wenden. Hier werden Energieexpert:innen mit Branchenerfahrung vermittelt und die Beratung auch finanziell gefördert. 

Die Website der österreichischen Installateure bietet Ihnen nicht nur Entscheidungshilfen für Konsument:innen, ob die eigene Heizung bzw. Heizungsanlage modernisiert werden soll und Modellrechnungen zum Einsparungspotential bei den Energiekosten.

Zusätzlich finden Sie auch einen Überblick über die an der Initiative „Meine Heizung“ teilnehmenden Heizungsinstallateur:innen in Ihrer Umgebung.

"Meine Heizung" ist eine Initiative des Zukunftsforum Sanitär-Heizung-Lüftung. Das Onlineportal bietet ein Verzeichnis von österreichweit mehr als 550 MeineHeizung-Berater:innen (Installateur:innen), die eine kompetente Unterstützung bei Optimierung und Tausch von veralteten Heizungsanlage gewährleisten – mit Quickcheck „Wie kostensparend ist ihre Heizung?“

Alle Informationen finden Sie auf www.meineheizung.at.

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Steigende Energiepreise auf Grund von Energieengpässen allein reichen nicht zur Begründung von Kurzarbeit. Das Unternehmen muss sich in vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, welche ihre Ursache in einem Ausfall von Aufträgen, von betriebsnotwendigen Zulieferungen und Betriebsmitteln oder Ähnlichem haben. Das Unternehmen hat diese wirtschaftlichen Gründe plausibel darzulegen.

Näheres zur Kurzarbeit unter Kurzarbeit - Alle Bestimmungen ab 1.7.2022 - WKO.at

Sofern ein Blackout so umfassend ist, dass er neben dem Betrieb die Allgemeinheit, also Versorgung, Verkehr, Stromnetz betrifft (also kein bloßer regionaler, kurzfristiger Stromausfall), handelt es sich um ein Ereignis, das der neutralen Sphäre zuzuordnen ist.

In solchen Fällen gebührt kein Entgelt, wenn die Arbeitsleistung unterbleibt. 

Gesetzliche Grundlagen

Von Seiten der EU ist klar festgelegt, was unter energieintensiven Unternehmen zu verstehen sei. Darunter fallen jene, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt.

Das Energielenkungsgesetz 2012 kennt den Begriff „kritische Infrastruktur“ nicht. Gemäß § 7 des Gesetzes sind Energieträger, die Lenkungsmaßnahmen unterzogen werden können, Erdöl und Erdölprodukte, sonstige flüssige Brenn- und Treibstoffe, ausgenommen betrieblich anfallende Abfallstoffe und  feste fossile Brennstoffe.

Meldepflichtig an die E-Control sind Endverbrauchern mit einem durchschnittlichen Monatsverbrauch von mehr als 500.000 kWh im letzten Kalenderjahr. Das sind rund 70 österreichische Unternehmen, mehr als die Hälfte davon sind Energieversorgungsunternehmen. Hier können die Daten auch monatlich und einzeln erhoben werden.

Ist das Angebot zu klein, um die Energie-Nachfrage zu bedienen, bestimmt das zuständige Ministerium per Verordnung, wer noch die vollen Mengen beziehen darf und wer nicht. Eine konkrete Liste, wer von Liefereinschränkungen betroffen sein könnte, gibt es jedoch nicht.

Dieses Bundesgesetz hat

  1. die Erlassung von Bestimmungen für die Fernleitung, die Verteilung, den Kauf oder die Versorgung von Erdgas einschließlich des Netzzugangs sowie des Speicherzugangs;
  2. die Regelung des Systemnutzungsentgelts sowie Vorschriften über die Rechnungslegung, die innere Organisation, Entflechtung und Transparenz der Buchführung von Erdgasunternehmen;
  3. die Festlegung von sonstigen Rechten und Pflichten für Erdgasunternehmen sowie
  4. die Errichtung, die Erweiterung, die Änderung und den Betrieb von Erdgasleitungsanlagen

zum Gegenstand.

Besteht die Gefahr, dass nicht alle Verbraucher:innen mit Energie versorgt werden können, setzen Maßnahmen zur Energielenkung ein. Grundlage dafür ist das Energielenkungsgesetz 2012.  Erläuterungen zum Energielenkungsgesetz und zum Energielenkungsbereit finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Gemäß § 5 Abs 3 Energielenkungsgesetz 2012 dürfen Lenkungsmaßnahmen nur für die Dauer von sechs Monaten ergriffen werden. Im Fall einer bereits eingetretenen Störung der Energieversorgung ist eine Verlängerung bis zu sechs Monaten mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates möglich. Nach Wegfall der sie begründenden Umstände sind die Verordnungen unverzüglich aufzuheben.

Nein, es gibt keine örtliche Einschränkung bei Lenkungsmaßnahmen.

Betriebliche (e-) Mobilität

Es gibt einen eMobility Online Ratgeber der Wirtschaftskammern Österreichs. Dieser hilft mit einem Informationsangebot zur Fahrzeugumstellung, der benötigten Ladeinfrastruktur sowie der Nutzung von Ladeinfrastruktur. Er ermöglicht auch einen Überblick über den Energiebedarf (Leistungsanforderungen / Anschlussbedarf), zeigt die aktuell verfügbaren Fahrzeuge und führt zur nationalen Förderberatung.

Weiterführende Informationen zur e-Mobilität finden Sie auch auf der WKO.at-Infoseite.

Möglichkeiten zur Optimierung der betrieblichen Mobilität Ihres Unternehmens finden Sie auf der WKO.at-Infoseite. Auch diese interaktive Checkliste kann Ihnen Informationen liefern.

Im Rahmen der Umweltförderung im Inland wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-in-Hybrid-Antrieb und Range Extender zur Personenbeförderung sowie die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern erhältlich ist, gefördert.

Weiters gibt es ein Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe (EBIN) ebenso wie ein Förderprogramm zur Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe (ENIN).

Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen

Die Elektrizitätsabgabe wurde für das Jahr 2026 abgesenkt (Bruttoentlastungsvolumen von ca. 500 Mio. Euro für 2026). Weiters wurde eine ab April 2026 geltende Reduzierung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel beschlossen, welche über Verordnungen des BMF in Abhängigkeit von zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Mehreinnahmen umgesetzt werden soll.

Einen Überblick über die wichtigsten Energieförderungen finden Sie auf der WKO.at-Infoseite. Umweltfördermöglichkeiten für Betriebe finden Sie auf umweltfoerderung.at

Stromkostenzuschuss / Stromkostenbremse für gewerbliche Haushalte:
Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz am Ort ihres gewerblichen bzw. land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes haben und einen Zählpunkt sowohl zu privaten, als auch betrieblichen Zwecken verwenden, kommen nach dem Stromkostenzuschuss-Gesetz ebenso wie Haushalte in den Genuss der Unterstützung. Mit der am 31. März 2023 verlautbarten Verordnung (BGBl. II Nr. 82/2023) wird das Verfahren zur Abwicklung des Stromkostenzuschusses geregelt. Demnach sind die Stromlieferanten verpflichtet, den Kreis potenzieller Begünstigter über den Inhalt und die Fördervoraussetzungen des Zuschusses zu informieren. Die elektronische Antragstellung war von 17. April bis 31. Mai 2023 unter stromkostenzuschuss.gv.at/lufg möglich.

Aktuelle Fördercalls und Ausschreibungen der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG sind auf der OeMAG-Homepage aufgelistet. Auch der Klima- und Energiefonds listet auf seiner Seite Ausschreibungen zum Thema Energie.

Das Austria Wirtschaftsservice unterstützt ebenso kleinere und mittlere Unternehmen dabei, ein Energie-Management-System einzuführen und Energie-Know-how aufzubauen.

Allgemeine Lage

Der Jahresverbrauch Österreichs liegt bei durchschnittlich 95 TWh. In einem kalten Wintermonat liegt der Verbrauch bei rund 13 TWh. Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis Ende Oktober die heimischen Speicher zu 80 % gefüllt sind.

Den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Österreich erfahren Sie unter wko.at/energie-monitor.

Der österreichische Notfallplan gemäß der EU Gasversorgungssicherheits-Verordnung sieht drei Krisenstufen vor. Welche das sind, können Sie im Factsheet der WKÖ (PDF) nachlesen.

Österreich hat am 30.3.2022 die Frühwarnstufe ausgerufen, die erste Stufe im Notfallplan für die Gasversorgung. Grund dafür war die Ankündigung Russlands, dass Gaslieferungen nur noch in Rubel bezahlt werden sollen.

Mit der Frühwarnstufe wird das Überwachungs- und Monitoring-System noch weiter verschärft. Energielenkungsmaßnahmen wie Rationierungen sind aber vorerst nicht geplant – sie sind erst ab Stufe drei („Notfallstufe“) vorgesehen.

Die pipelinegebundenen russischen Gaslieferungen werden ausschließlich über ukrainisches Staatsgebiet nach Österreich (Gas-Hub Baumgarten) geführt. Der zugrundeliegende Vertrag wurde zwischen der Ukraine und Russland geschlossen, wird am 31.12.2024 vereinbarungsgemäß auslaufen und müsste verlängert werden. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, hat die Ukraine in Aussicht gestellt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.

Falls dies eintreten sollte, wären Gaslieferungen ab dem 1.1.2025 betroffen, d.h. würden nicht mehr erfolgen. Laut E-Control sind die Gasspeicher für den Winter 2023/24 ausreichend gefüllt. Eine Prognose für den Winter 2024/25 ist aktuell noch nicht möglich.

Energie, insbesondere Erdgas, ist knapp und teuer, daher sollten Unternehmen schon jetzt alles daran setzen, den Verbrauch so gering wie möglich zu halten. Sparaufrufe sind daher richtig und wichtig.

Essenziell dabei ist, dass nicht nur Haushalte und Unternehmen in die Pflicht genommen werden, sondern auch der öffentliche Bereich mit Vorbildwirkung vorangeht.

Aufgrund des Konflikts in der Ukraine ist die Versorgung mit Gas aus Russland derzeit reduziert. Die Endkund:innen in Österreich sind davon aktuell aber nicht betroffen. Es erfolgt eine kontinuierliche Einspeicherung in die österreichischen Gasspeicher.

Allerdings ist die Situation rund um die Gaslieferungen angespannt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Situation verschlechtert und es zu weiteren Liefereinschränkungen kommt. Die Austrian Gas Grid Management GmbH veröffentlicht täglich einen aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Österreich. 

FLEX-MOL

Die Austauschplattform FLEX-MOL wurde geschaffen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bereits beschafftes und eingelagertes Erdgas über ein System dem Markt wieder zur Verfügung zu stellen, bevor es zu nicht marktbasierenden Maßnahmen (Energielenkungsmaßnahmen) seitens der Regierung kommt.

Indem sich Unternehmen bei diesem System registrieren und die bevorratete Energie anbieten, sinkt die Wahrscheinlichkeit der Ausrufung der Notfallstufe, da mehr Energie im Markt zu Verfügung steht. Die Unternehmen können Preis und Vorlaufzeit frei wählen.

Um an dem FLEX-MOL Programm teilzunehmen, ist eine Registrierung bei der AGCS Gas Clearing and Settlement AG notwendig. Die Registrierung ist jederzeit möglich.

Mit der derzeit in Begutachtung befindlichen 2. Novelle 2022 der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 sollen Endverbraucher:innen mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung von mehr als 10.000 kWh/h zur Registrierung verpflichtet werden.

Merit-Order-System

Die Merit Order sorgt dafür, dass zuerst immer die billigsten Stromproduzenten „zum Zug kommen.“ Daher bemühen sich alle Betreiber:innen, über möglichst günstige und effiziente Kraftwerke zu verfügen. Hier sind kostengünstige erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft im Vorteil, denn je günstiger der Strom produziert werden kann, desto höher der Gewinn des jeweiligen Kraftwerkes.

Das macht den  Stromerzeugung mit erneuerbarer Energie attraktiver. In der Vergangenheit hat das Verfahren auch zu günstigen Strompreisen für die Konsumenten geführt.

Beim Strompreis wird dieser Wert im Voraus, also am Tag vor der jeweiligen Lieferung, auf speziell dafür autorisierten Börsen ermittelt. Dabei kann jeder autorisierte Marktteilnehmer sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite angeben, wie viel Strom er zu welchem Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen bereit ist.

Setzt man das Ergebnis um, lassen sich zwei Kurven im Strommarkt zeichnen, eine für die Anbieterseite und eine für die Nachfrageseite. Der Schnittpunkt bestimmt den Wert (=Preis), bei dem sich Angebot und Nachfrage decken. Als sogenannter Einheitspreis gilt er als Ergebnis der Auktion für alle Anbieter, auch für jene, die grundsätzlich bereit waren, billiger zu verkaufen.

Gemäß diesem Prinzip wird der Strom jener Kraftwerke, welche den preisgünstigsten Strom produzieren, als erstes ins Netz gespeist, gefolgt vom Strom jener Kraftwerke mit den jeweils nächsthöheren Grenzkosten. Das letzte zugeschaltete Kraftwerk, das für die Deckung des Strombedarfs nötig ist, ist demnach das teuerste. Derzeit sind das Gaskraftwerke, die ihren Brennstoff aktuell zu sehr hohen Preisen einkaufen müssen. Kraftwerke, die ihren Strom teurer anbieten, können diesen nicht verkaufen.

Da eine Kilowattstunde von einer anderen Kilowattstunde technisch eigentlich nicht zu unterscheiden ist, wird mit dem Merit-Order-System an der Börse für den Day-ahead-Market ein gemeinsamer Preis für den ganzen für einen Zeitpunkt gehandelten Strom gebildet. Viele Stromerzeugungstechnologien, besonders erneuerbare, die nicht von einem Rohstoff abhängig sind, können Strom zu extrem günstigen Preisen erzeugen.

Wenn die Merit-Order-Preise von teuren Gaskraftwerken bestimmt wird, ist die Differenz zwischen den aktuellen Kosten dieser Stromproduzenten und den bezahlten Marktpreisen sehr hoch. Diese extrem hohen Gewinne, die ohne aktives Zutun der Erzeuger entstehen, werden als Windfall Profits oder Übergewinne bezeichnet.

Der Strompreis wird auf den Großhandelsmärkten durch das sogenannte Merit-Order-Prinzip gebildet.

Für die Festlegung des Strompreises orientiert sich das Merit-Order-Prinzip am letzten und somit teuersten Kraftwerk, dessen Angebot bei einer Auktion angenommen wird.

Aktuell kann der benötigte Strombedarf nicht ohne den Einsatz von Gas gedeckt werden. Durch geopolitische Krisen erreichen die Gaspreise immer wieder Rekordhochs. Da sich der gesamte Strompreis im Merit-Order-System an den Grenzkosten des teuersten Kraftwerks orientiert, kann bereits die Zuschaltung eines einzigen Gaskraftwerks den Strompreis für alle in die Höhe schnellen lassen.

Im Sommer wird Gas normalerweise weniger benötigt, allerdings können auch da ungünstige Situation eintreten: Aufgrund von Wartungsarbeiten standen zB 2022 viele französische Atomkraftwerke nicht für die europäische Energieerzeugung zur Verfügung. Die große Trockenheit im Sommer hat sich doppelt negativ ausgewirkt. Einerseits wurde weniger Strom durch Wasserkraft erzeugt, andererseits erschwerten die niedrigen Wasserstände in Flüssen den Transport von Kohle. Auch die Windverhältnisse waren oft ungünstig für die Stromerzeugung.

Erdöl-Sanktionen

Russland ist für den Export seines Erdöls auf europäische maritime Transport- und Versicherungsdienstleistungen angewiesen. Damit Russland das sanktionierte Erdöl schwerer an Drittstaaten verkaufen kann, sanktioniert die EU gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich diese Dienstleistungen ebenso, selbst wenn die Lieferungen für nicht-beteiligte Länder bestimmt sind. Damit Drittländer durch das europäische Einfuhrverbot nicht mit höheren Ölpreisen konfrontiert werden, wurde die Preisobergrenze festgelegt. Wird das Rohöl zu einem Preis von unter oder gleich 60 USD (57 Euro) erworben, ist die Lieferung von den Dienstleistungssanktionen ausgenommen. Dadurch sollen zwar die Handelsgewinne Russlands gesenkt werden, der Effekt auf den Ölpreis aber so gering wie möglich gehalten werden.

Laut der OMV bezieht Österreich bereits seit März 2022 kein russisches Erdöl mehr. Insofern wirken das Importverbot und die Preisobergrenze hauptsächlich über ihren Effekt auf den globalen Ölpreis auf die heimischen Spritpreise. Experten gehen davon aus, dass die Konjunkturentwicklung einen größeren Effekt auf die Ölpreise hat als die Maßnahmen der EU und der G7. Außerdem sind das EU-Importverbot sowie die Intention der G7-Länder einen Preisdeckel einzuführen, schon seit Längerem bekannt und von den Händlern in ihren Kaufentscheidungen berücksichtigt. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass die Preise von Benzin, Diesel und Heizöl kurzfristig etwas steigen. Da Österreich auf Produktimporte angewiesen ist, können Engpässe in den Importländern auch Auswirkungen auf unsere Versorgung und folglich die Preise haben.

Es besteht ein Verbot des Imports für Rohöl oder Rohölerzeugnisse der folgenden KN-Codes:

  • ex 2709 00 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh, ausgenommen Erdgaskondensate der Unterposition 2709 00 10 aus Flüssigerdgasproduktionsanlagen
  • 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralen, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle

Dieses Verbot gilt bis zum 5. Februar 2023 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor dem 5. Februar 2023 abgeschlossen und ausgeführt wurden. Ebenfalls gilt dieses Verbot nicht für den Import dieser Waren mit Ursprung in einem Drittland auf dem Seeweg bzw. für Rohöl des KN-Codes 2709, das aus Russland über Pipelines in die Mitgliedstaaten geliefert wird.

Diese Verbote gelten ab dem 5. Dezember 2022 nicht für Rohöl des KN-Codes 2709 00 und ab dem 5. Februar 2023 für Erdölerzeugnisse des kN-Codes 2710, sofern der Einkaufspreis je Barrel 60 USD (ca. 57 Euro) nicht übersteigt.

Weiters ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit diesem Verbot bereitzustellen. Dieses Verbot gilt auch im Zusammenhang mit dem Handel mit Drittländern oder der Vermittlung oder der Beförderung in Drittländer.

Weitere Details zu den bestehenden Verboten bzw. zu den Ausnahmen u.a. für Altverträge bzw. für Bulgarien, Ungarn und der Slowakei können dem Aktuellen Stand der Sanktionen bzw. der Verordnung 833/2014 idgF entnommen werden.

Die Auswirkungen der Sanktionen sind laut Experten nicht mit Sicherheit zu bestimmen und hängen maßgeblich von der Reaktion Russlands und Drittländern ab. Grundsätzlich sind die Sanktionen so gestaltet, dass der Effekt auf den Ölpreis möglichst gering ausfällt. Zum aktuellen Zeitpunkt (6.12.2022) ist die Preisobergrenze nicht bindend, d.h. der Marktpreis von russischem Erdöl liegt unter dem vereinbarten Höchstpreis von 60 USD. Insofern dürften die Auswirkungen auf Unternehmen in Österreich vorerst mild ausfallen. 

Energiegemeinschaften

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist ein chancenreiches Unterfangen − bedarf aber auch der sorgfältigen Planung. Neben der richtigen Zusammensetzung und passenden Organisationswahl sind der kooperative Austausch mit dem Netzbetreiber und anderen Marktpartnern wesentliche Erfolgskriterien. Gleichzeitig müssen einige Formalitäten beachtet und eingehalten werden. Ein Factsheet bietet dabei Unterstützung. Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die das volle Potenzial von Energiegemeinschaften gemäß EAG nutzen und über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften hinausgehen, können eine Förderung des Klima- und Energiefonds erhalten.

Vereinfacht gesagt sind Energiegemeinschaften der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) vom Juli 2021 wurde es ermöglicht, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen. Dabei werden zwei Modelle unterschieden: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“. Beratung und Begleitung rund um die Energiegemeinschaften erhalten Sie als Service der Energieberatungsstellen der Bundesländer gemeinsam mit der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds. Weitere Informationen siehe www.energiegemeinschaften.gv.at

Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein (Beschränkung auf „Nahebereich“). Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein. Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben. Weitere Informationen siehe www.energiegemeinschaften.gv.at

Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Wie bei den EEGs muss das in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

Weiterführende Informationen

Bei der Frage, welcher Anbieter zur Zeit am günstigsten ist, die attraktivsten Zusatzleistungen hat und Unternehmen am besten betreut, werden kleine und mittlere Betriebe (KMU) vom Gewerbe-Tarifkalkulator unterstützt - einem Gemeinschaftsprojekt von E-Control und Wirtschaftskammer.   

Der KMU Energiepreis-Check ist ein Vergleichs-Tool für kleine und mittlere Betriebe mit einem Strom- bzw. Gasverbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom bzw. 400.000 kWh Gas pro Jahr. Mit dem Energiepreis-Check sehen Sie, wo Ihr Energiepreis im Vergleich zu den Preisen liegt, die andere Unternehmen mit ähnlichem Verbrauchsverhalten bezahlen.

Ausgebildete „Energie Manager:innen“ verfügen über das nötige Wissen, um in einem Unternehmen ein effizientes Energiemanagement umzusetzen und somit Kosten zu sparen. Für die Ausbildung zum European Energy Manager (EUREM) können Sie den Lehrgang zur Qualifizierung zum/r Europäischen Energie Manager:in absolvieren.

  • klimaaktiv.at: Infos aus den Bereichen Bauen und Sanieren, Energiesparen, Einsatz erneuerbarer Energien und Mobilität - welche Maßnahmen sinnvoll und mit hoher Qualität umgesetzt werden können. 
  • Energieportal energie.gv.at: Daten und Hintergrundinfos zur Energiesituation in Österreich

Energieumstieg

Mit dem sparsamen Einsatz von Energie lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch Gutes für die Umwelt tun. Mit diesem Kurztest können Sie herausfinden, wo in Ihrem Unternehmen bereits Energie gespart wird und wo Sie noch Einsparungspotenziale haben.

Auch für Geräte und Abläufe im Unternehmen gibt es meist viele Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit den Betrieb nachhaltiger zu machen. Machen Sie hier den Test dazu.

Eine Übersicht über alle Unternehmen, die sich mit Photovoltaik-Anlagen bzw. mit Wärmepumpen beschäftigen, finden Sie im WKO Firmen A-Z. Hier können Sie auch nach Anbietern anderer relevanter Produkte und Leistungen suchen. Auch die Arbeitsgemeinschaft Dachverband Energie Klima der WKÖ kann bei der Suche unterstützen. 


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