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Nahaufnahme einer hinter einem Tisch sitzenden Person, die ihren linken Zeigefinger auf einem Taschenrechner hat. Die rechte Hand hält ein Papier und einen Stift. Auf dem Tisch liegen mit Statistiken und Diagrammen bedruckte Zettel
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Beitragswesen Lehrlinge 2025 bei Beginn eines Lehrverhältnisses ab dem 1.1.2016

Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

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Stand: 01.01.2025

Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Arbeiter B045/Angestellte B044 (gesamte Lehrzeit)
  DN DG Summe
KV 1,67 % 1,68 % 3,35 %
PV 10,25 % 12,55 % 22,80 %
AlV 1,15 % 1,15 % 2,30 %
Summe 13,07 % 15,38 % 28,45 %
BMSVG   1,53 % 1,53 %

Erläuterungen:

  • IESG-Zuschlag, WBF und AK für Lehrlinge nicht zu entrichten
  • BMSVG bei Lehrbeginn ab 1.1.2003
  • für Lehrlinge, die dem BSchEG unterliegen, ist ab 1.1.2017 der SW zu entrichten, ab 1.8.2017 bei Doppellehre nur dann, wenn beide Tätigkeiten dem BSchEG unterliegen
  • Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz bei geringem Einkommen beträgt für Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2016 beginnen
    • bei Einkommen bis € 2.074-                    0 % 
    • bei Einkommen über € 2.074,- bis € 2.262,-         1 %
    • bei Einkommen über € 2.262,-                          1,15 %
  • Verzugszinsen bei Nichtzahlung von Beiträgen 7,03 %
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