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Eine Person mit Sakko, Ausweis um den Hals sowie Brille sitzt an einem Schreibtisch. In der linken Hand hält sie einen großen Zettel. Mit der rechten Hand bedient sie ein aufgestelltes Tablet
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Nebenverdienstgrenzen 2026

Studenten Familienbeihilfe/Stipendium - Kinderbetreuungsgeld - Ehegatten / Alleinverdienerabsetzbetrag - Pensionisten - Arbeitslose

Lesedauer: 1 Minute

28.01.2026

Studenten/Familienbeihilfe

Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr € 17.212,-

Erläuterungen:

  • Seit dem 1.1.2001 gibt es keine monatliche Betrachtungsweise mehr. Vielmehr ist mit diesem Zeitpunkt eine sog. „Jahresdurchrechnung“ eingeführt worden.

Tipp!

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (= Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist ab 2013 nur mehr der Überschreitungsbetrag und nicht die gesamte Familienbeihilfe zurückzuzahlen.

Studenten/Stipendium (Studienbeihilfe)

Tätigkeit maximales Jahreseinkommen
selbständige und/oder unselbständige Tätigkeit € 17.212-

Erläuterungen:

  • Die jährliche Zuverdienstgrenze für Studierende beträgt € 17.212,- (die jährliche Valorisierung wird für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt); wird nicht während des ganzen Jahres Studienbeihilfe bezogen, gilt folgende Berechnung: € 1.434,33,- x Zahl der Monate mit Beihilfenbezug.
  • Das Gesamtjahreseinkommen ist das Bruttoeinkommen, reduziert um die Sozialversicherungsbeiträge, die Sonderausgaben und das Werbungskostenpauschale.
  • Es wird nicht mehr zwischen selbständigen und unselbständigen Einkünften unterschieden.
  • Siehe dazu auch "Studium & Beruf" (stipendium.at)

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