Nebenverdienstgrenzen 2026
Studenten Familienbeihilfe/Stipendium - Kinderbetreuungsgeld - Ehegatten / Alleinverdienerabsetzbetrag - Pensionisten - Arbeitslose
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28.01.2026
Studenten/Familienbeihilfe
| Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr | € 17.212,- |
Erläuterungen:
- Seit dem 1.1.2001 gibt es keine monatliche Betrachtungsweise mehr. Vielmehr ist mit diesem Zeitpunkt eine sog. „Jahresdurchrechnung“ eingeführt worden.
- Informationen dazu auch unter der Internetseite bundeskanzleramt.gv.at - "Familienbeihilfe für Studierende"
Tipp!
Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (= Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist ab 2013 nur mehr der Überschreitungsbetrag und nicht die gesamte Familienbeihilfe zurückzuzahlen.
Studenten/Stipendium (Studienbeihilfe)
| Tätigkeit | maximales Jahreseinkommen |
|---|---|
| selbständige und/oder unselbständige Tätigkeit | € 17.212- |
Erläuterungen:
- Die jährliche Zuverdienstgrenze für Studierende beträgt € 17.212,- (die jährliche Valorisierung wird für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt); wird nicht während des ganzen Jahres Studienbeihilfe bezogen, gilt folgende Berechnung: € 1.434,33,- x Zahl der Monate mit Beihilfenbezug.
- Das Gesamtjahreseinkommen ist das Bruttoeinkommen, reduziert um die Sozialversicherungsbeiträge, die Sonderausgaben und das Werbungskostenpauschale.
- Es wird nicht mehr zwischen selbständigen und unselbständigen Einkünften unterschieden.
- Siehe dazu auch "Studium & Beruf" (stipendium.at)