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Im Vordergrund ist ein Thermometer vor einem orangen Hintergrund. Rechts sind die Zahlen bis 50 daran montiert. Die Anzeige des Thermometers ist etwa bei der Zahl 43
© Günter Albers | stock.adobe.com
Gärtner

Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen für Garten- und Grünflächenge­stalter:innen

Hitzeschutzverordnung: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen auf Baustellen

Lesedauer: 1 Minute

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20.07.2026
Die Hitzeschutzverordnung gilt seit 1.1.2026 und verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte bei Arbeiten im Freien vor Hitze und UV-Strahlung zu schützen. Mit einer systematischen Evaluierung sowie technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten wirksam schützen und gleichzeitig die Anforderungen der Hitzeschutzver­ordnung erfüllen. 

Hitze und UV-Strahlung sind ernstzunehmende Gefährdungen

Arbeiten im Freien stellen Beschäftigte insbesondere in den Sommermonaten vor große Herausforderungen. Hohe Temperaturen belasten den Organismus, während intensive UV-Strahlung Haut und Augen schädigen kann. Zu den möglichen Folgen zählen Konzentrationsstörungen, Dehydration, Sonnenstich, Hitzekollaps oder Hitzeschlag. Langfristig steigt zudem das Risiko für Hautkrebs. Deshalb sind geeignete Schutzmaßnahmen ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Arbeitsumfelds.

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Bereits ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria der Stufe 2 (gelb, gefühlte Temperatur ab 30 °C) sind Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip umzusetzen. Dieses umfasst vier Ebenen:

  • Substitution: Arbeitsverfahren anpassen oder Vorfertigungen nutzen, um Tätigkeiten in der Hitze zu reduzieren.
  • Technische Maßnahmen: Arbeits- und Pausenbereiche beschatten, klimatisierte Fahrerkabinen einsetzen oder geeignete Aufenthaltsräume bereitstellen.
  • Organisatorische Maßnahmen: Schwere Arbeiten in die Morgenstunden verlegen, zusätzliche Trink- und Erholungspausen ermöglichen sowie Hitzewarnungen kontinuierlich beobachten.
  • Persönliche Maßnahmen: Geeignete Arbeitskleidung, Kopf- und Nackenschutz, UV-Schutzbrillen sowie Sonnenschutzmittel und ausreichend Trinkwasser bereitstellen.

Die Evaluierung als Grundlage für wirksamen Hitzeschutz

Damit Schutzmaßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können, empfiehlt sich eine strukturierte Evaluierung der Arbeitsbedingungen. Dabei werden unter anderem die vorhandenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bewertet und gegebenenfalls ergänzt. Die Dokumentation unterstützt Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen nachvollziehbar festzulegen. 

Beschäftigte regelmäßig unterweisen

Ein wirksames Hitzeschutzkonzept endet nicht bei der Bereitstellung von Schutzausrüstung. Beschäftigte sollten regelmäßig über die Gefahren von Hitze und UV-Strahlung informiert und im richtigen Verhalten geschult werden. Dazu gehören das Erkennen von Symptomen einer Hitzeerkrankung, die richtige Flüssigkeitsaufnahme sowie das Verhalten im Notfall. Regelmäßige Unterweisungen stärken das Sicherheitsbewusstsein und helfen, Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen.

Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen

Arbeitsbedingungen auf Baustellen verändern sich laufend. Deshalb sollten festgelegte Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Ausfüllhilfe zur Evaluierung empfiehlt außerdem, Beschäftigte aktiv in die Auswahl geeigneter Maßnahmen einzubeziehen und besonders gefährdete Personen individuell zu berücksichtigen. So entsteht ein praxisnahes und wirksames Hitzeschutzkonzept.

Unterlagen zur Hitzeschutzverordnung: