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Lebensmittelgewerbe, Bundesinnung

Leitlinien zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Lebensmittelrecht für Bäcker, Konditoren, Fleischer, Müller und das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Lesedauer: 1 Minute

07.08.2026
Übersicht der gesetzlichen Vorgaben, um den Weg eines Lebensmittelns von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Vertrieb nachzuverfolgen.

Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln gemäß Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Erlass des BMGF zu GZ. 30.721/43-IV/B/10/04)
Letzte Änderung: BMGF-75220/0001-IV/B/10/04 vom 23.7.2004


Rückverfolgbarkeit in Fleischbe- und -verarbeitungsbetrieben , in Klein- und Mittelbetrieben, im Lebensmittelhandel, von Schüttgütern und in der Landwirtschaft (Primärproduktion)
Leitlinie Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Erlass des BMGF zu GZ. 30.721/43-IV/B/10/04)
Letzte Änderung: BMGF-75220/0001-IV/B/10/04 vom 23.7.2004


EU - Leitlinien zur Umsetzung der VO (EG) 178/2002
Leitlinien zur Umsetzung der VO (EG) 178/2002 betreffend den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (Art. 14), den Zuständigkeiten (Art. 17), der Rückverfolgbarkeit (Art. 18), der Verantwortung der Lebens-und Futtermittelunternehmen (Art. 19 und 20, Rücknahme, Rückruf, Meldung) und den Export und Import von Lebensmitteln (Art. 11 und 12) (Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU)
Letzte Änderung: 26.1.2010


Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln – Fact Sheet der Europäischen Kommission
Letzte Änderung: Juni 2007


Alle Rechtsauskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erteilt. Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe übernimmt jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.