Dokumentation der Personenbetreuung
Personenbetreuer:innen müssen ihre Leistungen für beide Vertragsteile zugänglich dokumentieren.
Lesedauer: 1 Minute
⇒ Erbrachte Leistungen müssen regelmäßig dokumentiert werden.
⇒ Die Dokumentation muss beiden Vertragsteilen zugänglich sein.
⇒ Eine einfache Checkliste kann für die Dokumentation ausreichen.
⇒ Auch übertragene pflegerische Tätigkeiten müssen dokumentiert werden.
⇒ Die Dokumentation unterstützt die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen.
Was wird dokumentiert?
Die Dokumentation soll zeigen, welche Leistungen erbracht wurden. Dazu können insbesondere folgende Tätigkeiten gehören:
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Besorgungen
- Reinigungstätigkeiten
- Hausarbeiten
- Botengänge
- Lüften und Sorge für ein gesundes Raumklima
- Betreuung von Pflanzen und Tieren
- Wäscheversorgung
- Unterstützung bei der Lebensführung
- Gesellschafterfunktion
- Begleitung bei Aktivitäten
- übertragene pflegerische Tätigkeiten
Wie kann die Dokumentation aussehen?
Die Dokumentation kann als einfache Checkliste geführt werden. Darin können Datum, Zeitraum und Tätigkeit festgehalten werden. Je nach Vereinbarung können Tätigkeiten abgehakt oder kurz beschrieben werden.
Beispiel: Bei „Zubereitung von Mahlzeiten“ kann ergänzt werden, ob Frühstück, Jause oder eine andere Mahlzeit zubereitet wurde.
Wer muss Zugang zur Dokumentation haben?
Die Dokumentation muss beiden Vertragsteilen zugänglich sein. Das bedeutet: Sowohl die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer als auch die betreute Person oder deren Vertretung müssen Einsicht nehmen können.
Was gilt bei übertragenen pflegerischen Tätigkeiten?
Wurden ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten übertragen, müssen auch diese dokumentiert werden. Die Dokumentation ist den Gesundheitsberufen zugänglich zu machen, die die betreute Person pflegen oder behandeln.
Tipp: Führen Sie die Dokumentation regelmäßig. So bleiben Leistungen nachvollziehbar und wichtige Informationen gehen nicht verloren.