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Person mit Brillen sitzt auf blauem Sofa und hält in einer Hand Dokumente, mit der anderen Hand tippt sie auf Laptoptastatur
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Gewerbe Personenbetreuung anmelden

Wer in Österreich selbständig Personenbetreuung anbieten möchte, muss das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

Lesedauer: 1 Minute

16.10.2026
Wer in Österreich Personenbetreuung anbieten möchte, muss in der Regel das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden. Informationen zu Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, zuständiger Gewerbebehörde und Möglichkeiten der kostenlosen Gewerbeanmeldung sowie zum Beginn der Tätigkeit.
Hinweis
Wichtig zu wissen
⇒
Das freie Gewerbe heißt „Personenbetreuung“.

⇒
  Zuständig ist die Gewerbebehörde am geplanten Gewerbestandort.

⇒  Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.

⇒  Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig eingelangt sind, kann die Tätigkeit sofort begonnen werden.

⇒  Vor dem Start kann eine Beratung bei der Wirtschaftskammer oder beim Gründer-Service hilfreich sein.

Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

Wenn Sie in Österreich ein Gewerbe ausüben möchten, müssen Sie das Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden.

Eine Ausnahme kann für Personen aus EU- oder EWR-Staaten sowie aus der Schweiz gelten, wenn sie ihre Tätigkeit nur vorübergehend in Österreich ausüben und sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können. Voraussetzung ist, dass sie im Herkunftsstaat zur selbständigen Ausübung dieser Tätigkeit berechtigt sind.

Dauert die Tätigkeit in Österreich regelmäßig, wiederholt oder länger an, kann eine Gewerbeanmeldung in Österreich notwendig sein.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für Einzelunternehmer:innen gelten insbesondere diese allgemeinen Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz oder ein passender Aufenthaltstitel
  • keine Gewerbeausschlussgründe

Gewerbeausschlussgründe können zum Beispiel bestimmte nicht getilgte Vorstrafen oder Finanzvergehen sein.

Welche Unterlagen sind nötig?

Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie je nach Situation insbesondere:

  • gültigen Reisepass oder Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde bei Namensänderung
  • Meldebestätigung, wenn kein Wohnsitz in Österreich besteht
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunfts- oder bisherigen Aufenthaltsstaates, wenn Sie nicht oder weniger als 5 Jahre in Österreich wohnhaft sind
  • Bestätigung nach dem Neugründungsförderungsgesetz bei Neugründung

Die Anmeldung muss die genaue Gewerbebezeichnung „Personenbetreuung“ und den geplanten Standort enthalten.

Wo wird das Gewerbe angemeldet?

Das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandorts angemeldet. Die Anmeldung kann persönlich, per Post, per Telefax, per E-Mail, online oder über die Wirtschaftskammer eingebracht werden.

In der Praxis kann es hilfreich sein, zuerst die zuständige Wirtschaftskammer oder das Gründer-Service zu kontaktieren.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.

Ab wann darf die Tätigkeit ausgeübt werden?

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die vollständigen Unterlagen bei der Behörde eingelangt sind, kann die gewerbliche Tätigkeit sofort begonnen werden.


Tipp: Sie planen den Start in die selbständige Personenbetreuung? Ihre Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei Fragen zur Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung und weiteren Schritten.