Wechsel der Registrierkassen-Signaturkarten im Handel
Was vom Kartentausch betroffen Händler:innen jetzt machen müssen
Lesedauer: 1 Minute
Die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 wurde nicht verlängert, wodurch die Karten nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist grundsätzlich ein Kartentausch erforderlich.
Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist
- die Außerbetriebnahme der alten und
- die Registrierung und
- die Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig.
Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.
Prüfen Sie bitte, welche Signaturkarte in Ihrer Registrierkasse verwendet wird und ob diese noch zu tauschen ist. Ihr Registrierkassenunternehmer unterstützt Sie dabei.