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Nahaufnahme von einem Bezahlvorgang mit Händen, die mit Karte an einem EC-Terminal bezahlen
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#HANDELdigital

Wechsel der Registrierkassen-Signaturkarten im Handel

Was vom Kartentausch betroffen Händler:innen jetzt machen müssen

Lesedauer: 1 Minute

12.10.2026
Für bestimmte Registrierkassen-Signaturkarten (Smartcards) endet die erforderliche Zertifizierung. Betroffen sind die Kartentypen CardOS-5.3 sowie ACOS-ID-2.1. Diese Karten müssen durch die neue Kartengeneration ACOS-ID-4.1 ersetzt werden.

Die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 wurde nicht verlängert, wodurch die Karten nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist grundsätzlich ein Kartentausch erforderlich. 

Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist

  • die Außerbetriebnahme der alten und
  • die Registrierung und
  • die Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig. 

Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.

Prüfen Sie bitte, welche Signaturkarte in Ihrer Registrierkasse verwendet wird und ob diese noch zu tauschen ist. Ihr Registrierkassenunternehmer unterstützt Sie dabei.