FIDA „Financial Data Access“
Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten
Lesedauer: 4 Minuten
Ziel des Vorschlags
FIDA (Financial Data Access) soll einen EU-weiten Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Finanzdaten schaffen. Das Vorhaben erweitert den bisherigen Open-Banking-Ansatz über Zahlungskonten hinaus und sieht Regeln für den sicheren, standardisierten und kundenzentrierten Austausch bestimmter Finanzdaten vor. Zusätzlich sollen einheitliche Anforderungen für die Zulassung und den Betrieb von Finanzinformationsdienstleistern eingeführt werden.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- 28. Juni 2023: Vorlage des Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
- 19. Juli 2023: Ernennung von Michiel Hoogeveen (Renew) zum Berichterstatter im ECON-Ausschuss; bis Ende Jänner 2024 wurden 588 Änderungsanträge eingebracht.
- Der ECON-Ausschuss nahm den Bericht mit 43 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 5 Enthaltungen an. Berücksichtigt wurde insbesondere die Forderung nach einer Ausnahme für Klasse-3-Wertpapierfirmen.
- Dezember 2024: Positionierungen des Europäischen Parlaments und des Rates als Grundlage für die Trilogverhandlungen.
- April 2025: Erste Trilogsitzung unter polnischer Ratspräsidentschaft mit Fokus auf Vereinfachung und Reduktion administrativer Belastungen; Auftrag an die Europäische Kommission zur Vorlage eines Non-Papers.
- Oktober 2025: Weitere Trilogsitzung.
- 2026: Keine aktive Weiterverhandlung und kein konkreter Termin für eine weitere Trilogsitzung.
Wesentliche Inhalte des Kommissionsvorschlags
- Datenaustausch-Schemes: Finanzinstitute sollen verpflichtet werden, einem Scheme beizutreten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
- Reziproker Datenzugang: Bei entsprechender Kundeneinwilligung erhalten verpflichtete Institute Zugang zu Daten anderer Institute und müssen im Gegenzug eigene Kundendaten bereitstellen.
- Finanzinformationsdienstleister (FISP): FISP sollen bei Kundenzustimmung Daten empfangen und nutzen können, ohne selbst einem vergleichbaren reziproken Datenzugang zu unterliegen. Nach dem Kommissionsvorschlag kann der Sitz auch in einem Drittstaat liegen.
- Permission-Dashboard: Kundinnen und Kunden sollen ihre Einwilligungen zentral einsehen, verwalten und widerrufen können.
Erfasste Datenkategorien
- Kredit- und Kontodaten, ausgenommen Zahlungskonten im Sinne der Zahlungsdienste-Richtlinie, einschließlich Salden, Konditionen und Transaktionen.
- Vermögens- und anlagebezogene Daten, darunter Ersparnisse, Finanzinstrumente, Versicherungsanlageprodukte, Kryptowerte und damit verbundene finanzielle Vermögenswerte.
- Daten zur Eignungs- und Angemessenheitsbeurteilung nach MiFID II.
- Altersvorsorge- und Pensionsdaten, insbesondere betriebliche Altersvorsorge und PEPP.
- Nichtlebensversicherungsdaten, ausgenommen Kranken- und Gesundheitsversicherungsprodukte.
- Bestimmte Bonitäts- und Unternehmensdaten im Zusammenhang mit Kreditanträgen oder Bonitätsprüfungen.
Verpflichtete Unternehmen
Erfasst werden sollen insbesondere Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token, AIFM, OGAWs, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler einschließlich Vermittlern in Nebentätigkeit, Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie Finanzinformationsdienstleister.
Zusätzlich bestehen praktische Überschneidungen bei Leasingunternehmen, die Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit ausüben, sowie bei Kreditauskunfteien. Künftige Finanzinformationsdienstleister wären ebenfalls der Organisation zuzuordnen.
Wesentliche Diskussionspunkte
- Ausnahme für Klasse-3-Wertpapierfirmen und weitere verhältnismäßige Ausnahmen für kleine Marktteilnehmer.
- Begrenzung des Kundenbegriffs auf natürliche Personen sowie Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
- Begrenzung historischer Daten auf sieben Jahre beziehungsweise ein stufenweiser Aufbau des verfügbaren Zeitraums.
- Ausnahme erfüllter oder gekündigter Verträge, mit möglicher Sonderregelung für jährlich verlängerte Verträge und Polizzen.
- Präzisierung des Begriffs „Rohdaten“ und Schutz vertraulicher Geschäftsdaten sowie von Geschäftsgeheimnissen.
- Reduzierung von Level-2- und Level-3-Mandaten durch Klarstellungen unmittelbar im Verordnungstext.
- Vollständiger oder teilweiser Ausschluss von Gatekeepern und die Frage, ob diese als FISP tätig sein dürfen.
- Stufenweise Umsetzung mit Evaluierung zwischen den einzelnen Phasen.
Wesentliche Forderungen des Fachverbandes
- Generelle Ausnahme für KMU, um hohe Implementierungs- und laufende Betriebskosten zu vermeiden und die Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.
- Jedenfalls Ausnahme für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, CASPs, Crowdinvesting-Plattformen, Zahlungsdienstleister und E-Geldinstitute.
- Freiwillige Teilnahme im Wege eines Opt-in für Mikro- und KMU-Versicherungsvermittler.
- Keine Doppelregulierung neben PSD3/PSR und klare Abgrenzung der jeweiligen Anwendungsbereiche.
- Schutz von Beratungs- und Vermittlungsdaten vor einer verpflichtenden Weitergabe ohne angemessene Regeln zu Vergütung, Haftung, Zweckbindung und Missbrauchsschutz.
- Ausschluss großer Plattformunternehmen beziehungsweise Gatekeeper, um Wettbewerbsnachteile und eine weitere Konzentration von Datenmacht zu verhindern.
- Keine privilegierte Stellung von Finanzinformationsdienstleistern aus Drittstaaten ohne angemessene europäische Niederlassungs- und Aufsichtsanforderungen.
- Falls FIDA weiterverfolgt wird: stufenweiser Rollout; jede weitere Umsetzungsphase erst nach positiver Evaluierung der vorangegangenen Phase.