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Das korrekte E-Mail Impressum

Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf E-Mails für alle Gesellschaftsformen mit konkreten Beispielen. 

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Stand: 23.07.2025

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der so genannten „Impressumspflicht“ für E-Mails. Die einzelnen Gesetze haben dabei unterschiedliche Anwendungsbereiche. So gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (§§ 24, 25 MedienG) gelten für alle Versender von Newsletter. Dazu kommen noch allfällige Ergänzungen aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG) und des Datenschutzgesetzes (§ 25 DSG).

Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischer Post und daher auch für Nachrichtensysteme von sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter.

Inhaltsübersicht

  • Impressumspflichten nach dem UGB und der GewO
  • Datenschutz
  • Ist ein Disclaimer notwendig?
  • Zusatz zum Impressum aufgrund des Telekommunikationsgesetzes
  • Impressum für Newsletter nach dem Mediengesetz 
  • Offenlegung für „große“ Newsletter nach dem Mediengesetz
  • Informationspflichten nach dem Dienstleistungsgesetz (DLG)
  • Anwendbares Recht
  • Hinweise zum Musterimpressum 
  • Musterimpressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen (Beispiel: Tischler)
  • Musterimpressum für im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen (Beispiel: Tischler)
  • Musterimpressum für OG (Beispiel: Tischler)
  • Musterimpressum für KG (Beispiel: Tischler)
  • Musterimpressum für GmbH (Beispiel: Tischler)
  • Musterimpressum für GmbH & Co KG (Beispiel: Tischler)
  • Musterimpressum für AG (Beispiel: Tischler)
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