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Lohnordnung gewerbliche Forstunternehmen, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
1.3.2026 - 28.2.2027

Lohntafel gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 (Anlage A)

Kollektivvertragliche Mindeststundenlöhne ab 1.3.2026:

KategorieZeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro
1. Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) 11,92  14,90
2. Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) 12,22 15,28 
3. Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung 14,08  17,60 
4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) 14,36 17,95 
5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) 17,55  21,94

Zulagen/Pauschalen Zeitlohn in Euro Akkordlohn in Euro
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,85  2,32 
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,85 2,32
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 2,015 
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 0,72 

Erläuterung bzw. Übergangsbestimmung

Wird ein Hilfsarbeiter oder Waldarbeiter an einem Arbeitstag ganz oder teilweise als Partieführer eingesetzt, gebührt die Partieführerzulage für alle an diesem Arbeitstag geleisteten Arbeitsstunden.

Wird ein Hilfsarbeiter oder Waldarbeiter an einem Arbeitstag ganz oder teilweise als Gerätefahrer (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) eingesetzt, gebührt die Gerätefahrerzulage für alle an diesem Arbeitstag geleisteten Arbeitsstunden.

Jene Arbeitnehmer, die vor dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages 2014 in die Kategorie "Vorarbeiter" oder in die Kategorie "Maschinisten (Schlepper-, Traktor-, Seilwinden und sonstige Gerätefahrer)" eingestuft waren, sind mit dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages 2014 in die Kategorie "Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung" umzustufen gewesen.

Lehrlingseinkommen ab 1.3.2026 monatlich in Euro (Anlage B):

Lehrling im 1. Lehrjahr € 1.507,52
Lehrling im 2. Lehrjahr € 1.832,22
Lehrling im 3. Lehrjahr € 2.156,93
Forsttechniker Zeitlohn: € 2.487,15