Lohnordnung Kinobetriebe Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab ab 1.10.2020
- Gültigkeit:
- 1.10.2020 - 31.3.2021
- Gilt für:
- Niederösterreich
Kinoarbeiter/innen
Niederösterreich
Lohnordnung ab 1. Oktober 2020
A. Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich.
fachlich: für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.
für Eintritte bis 31.3.2019 [bis 4 Säle] | neu | ab 1.4.2021 | ab 1.4.2021 | ab 1.4.2021 | |
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Operateur | € 8,10 | € 8,23 | |||
ArbeiterIn | € 7,10 | € 7,30 | |||
KassierIn/ BilleteurIn | € 7,10 | € 7,30 | |||
Eintritte ab 1.4.2019 [mehr als 4 Säle] | |||||
OperateurIn | € 8,72 | € 8,86 | |||
ArbeiterIn | € 8,47 | € 8,61 | |||
KassierIn | € 7,64 | € 7,76 | |||
BilleteurIn | € 7,26 | € 7,38 | |||
für Eintritte ab 1.4.2019 | |||||
Lohngruppe II | € 8,10 | € 8,23 | |||
Lohngruppe I | € 7,10 | € 7,30 | € 7,70 | € 8,20 | € 8,67 |
Die Lohnordnung tritt mit 1.10.2020 in Kraft und gilt bis 31.3.2021
B. Lohngruppen
Die KinoarbeitnehmerInnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe II zuzuordnen. Die Einstufung hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten.
Lohngruppe I:
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.
Lohngruppe II:
ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
Gert Zaunbauer
Fachgruppenobmann
Mag. Franz Rauchenberger
Fachgruppengeschäftsführer
Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin
St. Pölten, im November 2020