Lohnordnung Kinobetriebe Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018

Gilt für:
Salzburg

Lohnanhang

zum Kollektivvertrag vom 1. Sept. 1951

abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion_Die Daseinsgewerkschaft, 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11, einerseits und der Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg andererseits.

Kollektivvertragslohn:

Ab 1.1.2018 werden die Mindestlöhne bei allen Beschäftigungsgruppenum 2,5 % erhöht.

Es gilt die unten abgebildete Lohntabelle 2018.

Geltungsdauer: 

Die Lohnordnung tritt mit 1.1.2018 in Kraft und gilt in dieser Fassung bis 31.12.2018. 

A) Lohntabelle Salzburg 

Die Wochenlöhne werden auf Basis einer 40-Stundenwoche errechnet; die unten stehenden Beträge sind Mindestlöhne.

2018StundensatzWochenlohn
Filmvorführer€ 7,25€ 289,87
Kassierin€ 6,42€ 256,74
Billeteurln /Bedienerin€ 6,21€ 248,46

B) Bisher günstigere Bedingungen (Einreihungen, Löhne) in den Betrieben bleiben aufrecht und dürfen nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.