Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2021

Gültigkeit:
1.10.2021 - 31.3.2022
Gilt für:
Wien

Kinoarbeiter/innen
     Lohnordnung


Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Bundesland Wien,

fachlich: für jene Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien angehören und die den Filmbezugsbedingungen unterliegen,

persönlich: für alle in den zuvor genannten Betrieben beschäftigten Arbeiter.

Die Geltungsdauer der Lohnordnung KinoarbeiterInnen Wien vom Oktober 2020, die am 1.10.2020 in Kraft getreten ist, wird über den 31.3.2021 hinaus bis zum 30.9.2021 verlängert.

Die Löhne sowie die Zulagen (= Fehlgeldentschädigung und Kleiderpauschale) werden am 1.10.2021 jeweils um 1,3 % erhöht.

Auch die Erhöhung der Bruttostundenlöhne der KinoarbeiterInnen Kassier und Büffetkraft sowie Lohngruppe I (außer Kassa, Büffet) bei einem Eintritt bis 31.3.2019, sowie der Lohngruppe I bei einem Eintritt ab dem 1.4.2019 (= rechnerisch ein Monatsbezug von unter € 1.500.- brutto) erfolgt ebenfalls erst ab 1.10.2021 gemäß der Staffelung im Kollektivvertrag.

Eine weitere Erhöhung der Löhne erfolgt am 1.4.2022.

für Eintritte bis 31.3.2019   ab
1.10.2020
neu ab
1.10.2021
ab
1.4.2022
ab
1.12.2022
Mehrfachfilmvorführer, der 7 Säle 14,48 14,71 14,90    
Mehrfachfilmvorführer, der 3 Säle 12,11 12,30 12,46    
Mehrsaalfilmvorführer in Ausbildung 10,04 10,20 10,33    
Digitalfilmvorführer 12,75 12,95 13,12    
Digitalfilmvorführer in Ausbildung 10,04 10,20 10,33    
Turnusvorführer 9,49 9,64 9,77    
alle anderen Filmvorführer 9,53 9,68 9,81    
Kinoassistent 9,09 9,24 9,36    
Kassier und Büffetkraft 7,31 7,43 7,70    
Lohngruppe I (außer Kassa, Büffet) 7,10 7,30 7,70    
für Eintritte ab 1.4.2019
Lohngruppe II12,7512,9513,12
Lohngruppe I7,107,307,70

Die Kinoarbeitnehmerlnnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe II zuzuordnen. Die Einstufung hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten.

Lohngruppe I:
Arbeitnehmerlnnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten. 

Lohngruppe II:  
ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.

Fehlgeldentschädigung:
Die Fehlgeldentschädigung steht Kinokassen- und Kinobüffetkräften zu. Bei Teilzeitbeschäftigten kann die Fehlgeldentschädigung entsprechend der Arbeitszeit aliquotiert werden. Die nachstehend angeführten Sätze verstehen sich als monatlicher Maximalbetrag.

pro Monatab 1.10.2021 pro Monat 
im Einsaalkino € 34,62€ 35,07
in anderen Kinos € 42,53€ 43,08 

Kleiderpauschale:
laut Punkt XVII, Abs. 3 Rahmen KV

ab 1.10.2021
Jacke / Sakko€ 51,00 2x p.a.€ 51,66 2x p.a.
Leibchen / Hemd€ 30,60 2x p.a.€ 31,00 2x p.a.


Wirtschaftskammer Wien / Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien

Robert Keinrath

Fachgruppenobmann

Mag. Johanna Fangl, LL.M.

Fachgruppengeschäftsführerin

Mag. Christian Dörfler

Berufsgruppenobmann

Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender - Stellvertreterin


Wien, im August 2021