Lohnordnung Papierkonfektion (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2018

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 26. Februar 2018
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2018 

Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeite

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Papierkonfektion" heranzuziehen.

Lohngruppe 1Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 
501,68 
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit573,28
c)602,02
Lohngruppe 2Lohn/Woche in Euro
a) Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr412,47
b) Vorarbeiter, Sonstige Facharbeiter und Professionisten; Qualifizierte Arbeiter nach dem 1. Jahr
533,49
c) Kraftfahrer423,39
Lohngruppe 3Lohn/Woche in Euro
413,72
Lohngruppe 4Lohn/Woche in Euro
399,57

Lohngruppe 5

Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 
379,35
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit388,30 
c) Maschinenarbeiter an Hochleistungs-Großsackmaschinen401,09
Lohngruppe 6Lohn/Woche in Euro
379,35

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 36,01. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 5,63 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.

Wien, 22. Februar 2018

Fachverband PROPAK

Gewerkschaft GPA-DJP