Lächelnde Person mit Brillen an Schreibtisch vor aufgeklappten Laptop sitzend hält Dokument in Händen und blickt darauf
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Single Point of Contact (SPOC): Ab 3. Juni auch Clearing abgedeckt

Eine umfassende Kundenbetreuung aus einer Hand (SPOC-Prinzip) ist ein großes Ziel der Weiterentwicklung im ÖGK-Versicherungsservice.

Lesedauer: 1 Minute

23.05.2024

Einen wichtigen Meilenstein bringt der 3. Juni 2024: Ab dann können Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit ihrem SPOC erstmals auch Clearingfälle lösen.

Noch mehr Service ohne (Landes)grenzen

Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern profitieren schon länger von ihrem SPOC als zentralem Ansprechpartner. Bisher jedoch beschränkt auf Themen im Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen (MVB), etwa: Meldeverspätungen oder Durchführungen von Verfahren zur Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht. Der gleiche SPOC kann künftig auch in selbst nicht lösbaren Clearingfällen weiterhelfen – ein enormes Service-Plus.

Zweitrangig, wie und wo Clearingfall entsteht
Ganz gleich, in welchem System der Clearingfall entsteht: Dienstgeberinnen und Dienstgeber können künftig in nahezu jedem Fall einfach ihre SPOC-Ansprechperson kontaktieren. Selbiges gilt bei Clearingfällen an verschiedenen Firmenstandorten – es bleibt bei der Betreuung aus einer Hand: Durchgeführt von jenen Spezialistinnen und Spezialisten, die sogleich auch bei Dienstgebermeldungen, Meldeverspätungen und Säumniszuschlägen voll servicieren können.