Zum Inhalt springen
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Arbeitszimmer im Wohnungsverband steuerlich begünstigen

Arbeitsplatzpauschale geltend machen

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 14.12.2022

Viele Unternehmer verwenden für die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit einen im Wohnungsverband gelegenen Raum als Arbeitszimmer. Die Kosten dafür sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn die Voraussetzung für das Arbeitszimmer im Wohnungsverband nicht vorliegt, dann kann ab der Veranlagung 2022 ein Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden.

» weitere Informationen

Weitere interessante Artikel
  • Portrait einer Person mit schwarzem Bart, Kinnpiercing, tätowierten Unterarmen und schwarzen Gummihandschuhen: Lehnt an Holztresen und hält Tätowiermaschine in einer Hand, im Hintergrund verschwommen Lichtet vor großen Fenstern mit Holzrahmen
    Meister:innentitel nun auch für die Branchen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Piercen und Tätowieren
    Weiterlesen
  • Person blickt konzentriert in einen Laptop an einem Schreibtisch, Bürosituation im Hintergrund
    Meldungen über nicht RoHs-konforme Produkte
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme eines Zeitungsstapels
    Meldungen aus der Innung Fußpflege, Kosmetik und Massage
    Weiterlesen