Fünf in der Höhe steigende Münztürmchen mit vier Holzwürfeln obenauf mit der Aufschrift CO2 nebeneinander platziert, daneben Kugel mit Grasoberfläche und darin befindlicher Wolke mit Aufschrift CO2 und Pfeilen nach unten
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Energiehandel, Fachgruppe

Änderungen bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen für Energieerzeugnisse

Mit 1. Jänner 2025 trat die Überführungsphase des nationalen Emissionszertifikatehandels (NEHG 2022) in Kraft. Diese bringt Änderungen bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen für Energieerzeugnisse mit sich.

Lesedauer: 1 Minute

17.01.2025

Bisherige Rechtslage

Die Berechnung der Treibhausgasemissionen erfolgte bislang anhand einer Tabelle gemäß Anlage 1 des NEHG 2022:

Stoff Waren der (Unter-)Positionen der Kombinierten Nomenklatur Treibhausgasemissionen je Einheit
Benzin (ohne Beimischung) 2710 12 31, 2710 12 41, 2710 12 45, 2710 12 49, 2710 12 51 und 2710 12 59 2,38 kg/Liter
– mit Beimischung biogener Stoffe von mehr als 4,6 Prozent 2,27 kg/Liter
Gasöl (ohne Beimischung) 2710 19 43 bis 2710 19 48 2,67 kg/Liter
– mit Beimischung biogener Stoffe von mehr als 6,6 Prozent 2,50 kg/Liter
Gasöl (mit Beimischung von Biodiesel von mehr als 6,6 Prozent) 2710 20 11 bis 2710 20 19 2,50 kg/Liter
Heizöl

2710 19 62 bis 2710 19 68 und

2710 20 31 bis 2710 20 39

3,24 kg/kg
– mit Beimischung biogener Stoffe von mehr als 6,6 Prozent 3,04 kg/kg
– bei Verwendung als Treibstoff 2,98 kg/Liter
Erdgas 2711 21 00 2,04 kg/m³
Verflüssigtes Erdgas 2711 11 2,72 kg/kg
Flüssiggas 2711 12 bis 2711 19 00 und 2901 10 2,96 kg/kg
Kohle 2701,2702, 2704, 2713 und 2714 2,78 kg/kg
Kerosin 2710 19 21 und 2710 19 25 2,57 kg/Liter

Neue Rechtslage ab 1. Jänner 2025

Mit dem Inkrafttreten der Überführungsphase des Emissionszertifikatehandels ändern sich die Berechnungsgrundlagen:

  1. Neue Grundlage: Die Berechnung der Treibhausgasemissionen erfolgt gemäß den IPCC-Leitlinien (§ 3 Abs 1 Z 2 NEHG 2022).
  2. IPCC-Leitlinien: Diese Leitlinien legen internationale Standards für die Berechnung von Emissionen fest. Zukünftige Aktualisierungen dieser Richtlinien sind ebenfalls zu berücksichtigen (§ 3 Abs 1 Z 13 NEHG 2022). Die IPCC-Leitlinien sind online verfügbar (nur auf Englisch): 006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories — IPCC. 
  3. Standardwerte: Für kommerzielle Standardbrennstoffe, bestimmte Kohlearten und Erdgas können weiterhin sogenannte Standardwerte verwendet werden. Insofern Standardwerte vorhanden sind, können diese daher zur Berechnung herangezogen werden.
Aktuelle Standardwerte
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