Energiehandel, Fachgruppe
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Stand: 05.06.2026
Neuerungen Smart Tacho 2
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zwischen 2,5 und 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, welche ausschließlich im Werkverkehr eingesetzt werden, bleiben auch weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen, sofern das Lenken des Fahrzeuges für den/die Fahrer:in nicht die Haupttätigkeit darstellt.