Eine Jungpflanze wächst in einer Wiese darüber zeigen sich  grafische Elemente zum Thema CO2
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Energiehandel, Fachgruppe

Emissionszertifikatehandelsrecht: Wichtige Hinweise zu Fristen und Einreichung

Bitte beachten Sie die aktuellen Anforderungen zur historischen Emissionsmeldung sowie zum Nachweis des biogenen Anteils gemäß RED II. Die Frist zur Einreichung über das NEIS-Portal endet am 30. April 2025.

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18.04.2025

Wir möchten Sie auf folgende Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Emissionsberichterstattung für das Jahr 2024 hinweisen:

Historische Emissionsmeldung (§ 41 EZG 2011)

Alle Handelsteilnehmer:innen, die dem EU-Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2) unterliegen und daher über einen genehmigten Überwachungsplan verfügen, sind verpflichtet, bis 30. April 2025 eine historische Emissionsmeldung über das NEIS-Portal einzureichen.

Hinweis: Für diese erstmalige Meldung ist keine Zertifizierung durch eine Prüfeinrichtung erforderlich.

Nachweis des biogenen Anteils (RED II)

Unternehmen, die nicht vollständig RED II-zertifiziert sind, können als Nachweis den selbst erstellten § 20 KVO-Meldebericht des jeweiligen Jahres im entsprechenden Uploadfeld für RED II-Zertifikate im NEIS-Portal hochladen.

Fragen zur historischen Emissionsmeldung?

Bei Fragen zur Einreichung wenden Sie sich bitte an das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel:

Telefon-Hotline: +43 (0)50 233 560 555
E-Mail: post.aneh@bmf.gv.at

Zusätzlich möchten wir auf die Schulungsunterlagen des BMF hinweisen. Sie können die Schulungsunterlagen hier abrufen. 

Schulungsunterlagen vom BMF

Ergänzender Hinweis: Vereinfachter Treibhausgasemissionsbericht nicht vergessen! (§ 15 NEHG 2022)

Die Meldung der historischen Emissionen ersetzt nicht den "vereinfachten Treibhausgasemissionsbericht". Dieser ist wie gewohnt bis spätestens 31. Juli 2025 über das NEIS-Portal bei der zuständigen Behörde einzubringen.

Hinweis: Auch hierfür ist keine Zertifizierung durch eine Prüfeinrichtung erforderlich.

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