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Eine Person sitzt an einem Tisch an einem aufgeklappten Laptop. Über dem Laptop sind als Grafik vier weiße Zettel nebeneinander. Auf jedem Zettel sind Linien und Häkchen. Die Person tippt auf dem Laptop
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Kreditvermittlung: Neue Musterunterlagen schaffen Orientierung

Mit der Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes und der geplanten Neufassung der Standesregeln stehen Änderungen für Kreditvermittler bevor.

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07.07.2026
Der Fachverband stellt bereits jetzt aktualisierte Musterformulare zur Verfügung - von der Courtagevereinbarung bis zum Beratungsprotokoll. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem eines: mehr Transparenz und rechtliche Klarheit in der Praxis.

Im Herbst tritt eine Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes in Kraft. Aus Sicht des Fachverbandes ist es gelungen weitere Erschwernisse auf „Brüsseler und österreichischer Ebene“ zu verhindern.

Zum Gesetzestext Erläuterungen zum Verbraucherkreditgesetz


Darüber hinaus wird die Verordnung „Standesregeln für die Kreditvermittlung“ derzeit neu gestaltet. Eine zwischen den beteiligten Stakeholdern bereits abgestimmte Fassung liegt zwar vor, wurde jedoch bislang noch nicht veröffentlicht. Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass es gelungen ist, im Zuge der Überarbeitung wesentliche Verbesserungen zu erzielen: Die neuen Standesregeln sollen zu mehr rechtlicher Klarheit beitragen und zugleich zusätzliche geschäftliche Spielräume für Kreditvermittler eröffnen.

Musterformulare, die in den letzten Monaten aufgrund aktueller gesetzlicher und rechtlicher Entwicklungen erarbeitet wurden:

Muster-Courtagevereinbarung


Muster-Standardinformationen für die Kreditvermittlung


Muster-Kreditvermittlungsvereinbarung


Muster-Beratungsprotokoll für die Kreditvermittlung


Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Muster handelt, die für möglichst viele Unternehmen anwendbar sein sollen. Es liegt natürlich im eigenen Ermessen Änderungen vorzunehmen. Es wird empfohlen - wenn Sie ganz sicher gehen möchten - eine Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren.