Zum Inhalt springen
Person steht mit Stift in der Hand an Tisch in Werkstatt und blickt auf Pläne, ringsum am Tisch Notizblöcke und aufgeklapptes Notebook, im Hintergrund verschwommen große Stickmaschine
© pressmaster | stock.adobe.com

Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen

Info-Broschüre zum § 82b Gewerbeordnung 1994

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 02.08.2024

Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen wird im Paragraph 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 geregelt. Sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Diesem Thema widmet sich die WKO-Broschüre „Regelmäßige Prüfung von Betriebsanlagen nach § 82b GewO 1994“.

In der Broschüre erfahren Sie

  • welche Anlagen zu prüfen sind
  • wer die Prüfung zu veranlassen hat
  • wer zur Prüfung berechtigt ist
  • wann und wie oft zu prüfen ist
  • was zu prüfen ist
  • Informationen zur Prüfbescheinigung
  • Informationen über Strafbestimmungen

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.

Weitere interessante Artikel
  • Eine junge Konditorin holt ein Blech frisches Baiser aus dem Ofen
    Neuerungen bei Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht von Betriebsanlagen
    Weiterlesen
  • Buntes Feuerwerk
    Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 neu verlautbart
    Weiterlesen
  • Auf blau-gelbem Hintergrund liegt eine Uhr aus Holz. Neben der Uhr liegt ein Kalenderblatt eines Ringbuchkalenders, unter dem ein Kugelschreiber liegt
    Projektsprechtage der Bezirkshauptmannschaften für Betriebsanlangen im Burgenland
    Weiterlesen