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Zwei Personen stehen an Werktisch, eine Person markiert Glasplatte, während andere Person dabei zuschaut
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Lehrberufspaket 1/2025

10 novellierte Ausbildungsordnungen

Lesedauer: 19 Minuten

Das Lehrberufspaket 1/2025 wurde verordnet und wurde am 7. Juli 2025 kundgemacht.

Die Lehrberufe treten mit 1. Juli 2025  in Kraft, nur Glas-Verfahrenstechnik mit 1. Juni 2025.

Brief und Paketlogistik – Novellierung des Ausbildungsversuches Schwerpunkt Logistikzentren

Die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik mit dem Schwerpunkt Logistikzentren arbeitet in Logistikzentren an der Sortierung und Verteilung von Sendungen mit und beachtet dabei distributionsbezogene Bestimmungen (Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, AGBs usw.) sowie betriebsspezifische Sicherheitskonzepte für Logistikzentren (z.B. Zutrittskontrollen, Alarmanlagen). Dazu nimmt sie Sendungen im Businesskundenbereich entgegen, kontrolliert Sendungen auf die Einhaltung der betriebsspezifischen Beförderungsbestimmungen und führt Mengen- und Zustandskontrollen unter

Einschluss anfallender Dokumentationen (Fotos usw.) durch. Danach kommissioniert sie die vorhandenen Sendungen zu versand- und transportgerechten Einheiten und verlädt sie in verschiedene Transportmittel. Ein großer Teil der Sendungen wird mit voll- oder teilautomatischen Anlagen sortiert. In solchen Fällen steuert und überwacht die Fachkraft diese sortier- und fördertechnischen Anlagen.

Sie erkennt Fehler und Störungen, greift rechtzeitig ein und behebt einfache Ablaufstörungen auch selbst. Nicht maschinell sortierbare Sendungen sortiert sie von Hand. Bei der Vorbereitung der unmittelbaren Zustellung werden dabei beispielsweise Fahrtrouten, Gangfolgen, Mengen und Prioritäten bereits berücksichtigt, damit die richtige Zustellung effizient und zuverlässig erfolgen kann.

Falls die Fachkraft bei den Sortiervorgängen Mängel und Schäden an Waren und Verpackungen erkennt, ergreift sie entsprechende Maßnahmen. Äußere Verpackungsschäden werden behoben. Erforderlichenfalls werden Absender und Empfänger über Schäden informiert und eine Vorgangsweise vereinbart. Jedenfalls werden beschädigte Sendungen gekennzeichnet. Die sortierten Sendungen werden zum Weitertransport verpackt und auf verschiedene Transportmittel verladen.

Für den Transport im Verteilzentrum arbeitet sie mit Niederflurhubwagen, Rollcontainer usw. und bedient Flurförderzeuge und Hubstapler. Erkennt die Fachkraft Verbesserungspotentiale im logistischen Prozess, auch durch das Anwenden von Kennzahlen und Reports, macht sie Vorschläge zur Optimierung von Produktivität und Qualität sowie zur

Termineinhaltung. Im Rahmen einer möglichen zukünftigen beruflichen Entwicklung arbeitet sie bereits bei der Planung des Betriebes des Logistikzentrums als auch bei der Planung des Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung mit.

Eine besondere Anforderung an die Fachkraft stellt die Abwicklung von Drittlands-Importsendungen sowie darüber hinaus gehende Spezialprozesse, ab dem Zeitpunkt der physischen Ankunft bis zur Übergabe an die Inlandsverteilung oder dem Wiederaustritt aus Österreich inklusive der Kontrolle und Bearbeitung von Versanddokumenten für den Transport vom und ins Drittland dar.

Zum Bundesgesetzblatt Brief und Paketlogistik – BGBl 139/2025


Lehrberuf Brief- und Paketlogistik – Schwerpunkt Distribution

Die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik mit dem Schwerpunkt Distribution bringt im Zustelldienst die Sendungen zu den Empfängern/Empfängerinnen und beachtet dabei distributionsbezogene Bestimmungen (Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, AGBs usw.). Zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad, mit Kleinmotorrädern, PKWs oder Klein-LKWs ist sie auf einer bestimmten Route bzw. in einem bestimmten Gebiet unterwegs. Sie sortiert die Sendungen nach Fahrtroute, Gangfolge, Priorität und Menge oder übernimmt die bereits vorsortierten Sendungen.

Um Touren nach verschiedenen Kriterien (z.B. Materialkategorie, Empfänger, Transportmittel, Destination, Zeitfenster, Wirtschaftlichkeit) zu optimieren sowie Zustellgebiete unter Anwendung digitaler Hilfsmittel zu optimieren und zu planen ist ihre Mitwirkung gefragt. Die Fachkraft verteilt Briefe, Pakete, Zeitschriften, Prospekte usw. in die Postkästen der Empfänger/Empfängerinnen.

Bestimmte Sendungen (z.B. behördliche Dokumente, größere Pakete) händigt sie persönlich nach Überprüfung der Identität und gegen Unterschrift aus. Ist dies nicht möglich, hinterlässt sie eine entsprechende Benachrichtigung und hinterlegen die Sendung zur Abholung oder für einen späteren Zustellversuch bei einer Abholstelle, einem Postamt oder Servicepartner, immer öfter auch bei Nachbarn, soweit dafür eine Zustimmung des Empfängers/der Empfängerin vorliegt.

Mitunter kommuniziert sie vorab mit den Empfängerinnen und Empfängern und vereinbart einen Zustelltermin oder verwendet Trackingsysteme zur Nachverfolgung der Sendung, damit die Empfänger/Empfängerinnen bei der Zustellung erreichbar sind oder diese kurzfristig umleiten können. Nicht zustellbare Poststücke bringt die Fachkraft am Ende ihrer Tour wieder in die Zentrale bzw. Filiale zurück. Außerdem nimmt sie auch Retoursendungen entgegen und veranlasst die Rücksendung an den Absender.

Erkennt die Fachkraft Verbesserungspotentiale durch das Anwenden von Kennzahlen und Reports, macht sie Vorschläge zur Optimierung von Produktivität und Qualität sowie zur Termineinhaltung. Im Rahmen einer möglichen zukünftigen beruflichen Entwicklung arbeitet sie bereits bei der Planung des Distributionsbetriebes als auch bei der Planung des Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung mit.

Teil der Qualitätssicherung ist auch ihre Mitwirkung beim Beschwerdemanagement und beim Behandeln von Beschwerden in schriftlicher und mündlicher Form. Eine besondere Anforderung an die Fachkraft stellt die Erhöhung der Sendungssicherheit in der Zustellung dar. Sicherheitsvorfälle erkennt sie (z.B. durch Analyse von Auffälligkeiten anhand von Reports) und ergreift entsprechende Maßnahmen basierend auf Vorgaben zu Sicherheitsstandards.

Zum Bundesgesetzblatt Brief und Paketlogistik – BGBl 139/2025 

Glas-Verfahrenstechnik

Der bestehende Ausbildungsversuch wurde novelliert und in einen Regellehrberuf übergeführt.

Novellierung des Lehrberufes Glas-Verfahrenstechnik mit den bereits bestehenden Schwerpunkten:

Schwerpunkt Hohlglasproduktion

Glas-Verfahrenstechnik-Fachkräfte mit Schwerpunkt Hohlglasproduktion stellen industrielle Glasprodukte z.B. Flaschen, Trinkgläser oder Konservengläser her. Dabei steuern und überwachen sie die hochtechnisierten und zum Großteil automatisierten Maschinen und Anlagen und stellen große Serien der Hohlglasprodukte her.

Schwerpunkt Flachglasveredelung

Glas-Verfahrenstechnik-Fachkräfte mit Schwerpunkt Flachglasveredelung stellen mittels hochtechnisierten und großteils automatisierten Maschinen und Anlagen Flachglasprodukte für die Bereiche Bau, Wohnräume sowie Brandschutz und Sicherheit her. Isolierglas, Sicherheitsglas, Brandschutz- oder Sonnenschutzglas benötigt spezielle Bearbeitung (Veredelung) um das Roh-Flachglas hitzebeständiger, stabiler oder weniger lichtdurchlässig zu machen. Durch Schneiden, Brechen oder Schleifen wird das Flachglas in die richtige Form gebracht und durch verschiedene Techniken (Hitze, Folien, Drucke) den Flachglasprodukten zusätzliche Eigenschaften verliehen.

Zum Bundesgesetzblatt Glas-Verfahrenstechnik – BGBl 137/2025

Gleisbautechnik

1. Grundlagen der Gleisbautechnik

Technische Grundlagen zum Thema Bahnkörper (Gesamtheit von Oberbau und Unterbau) mit den Einzelsystemen Oberbau (Fahrbahn für Eisenbahnfahrzeuge), Schutzschichten (Schutzsystem zur Lastverteilung, Frostsicherung und Abdichtung), Unterbau (durch Verkehrslasten beanspruchtes Erdbauwerk) und Untergrund, Trassierung, Lichtraumbedarf und Lichtraum sind für die auszuführenden Tätigkeiten der Fachkraft entscheidend. Daten und Details dazu entnimmt sie aus technischen Unterlagen (z.B. Baupläne, Material- und Stücklisten, Regelzeichnungen, Gleis- und Weichenpläne, relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und sonstige Regelwerke für Verkehrsanlagen) und nutzt diese bei unterschiedlichen Aufgaben.

Skizzen und einfache Zeichnungen und Gleispläne erstellt sie aber auch für den eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt. Ausgeführte Arbeiten werden durch die Fachkraft in Aufmaßblättern ausfüllen und Bautagesberichten dokumentiert. Bevor sie Arbeiten ausführen kann, sind oft unterschiedliche Größen (z.B. Längen, Höhen, Bögen, Niveaus, Ebenheiten) mit geeigneten Vermessungs- und Ortungsgeräten durchzuführen, Gleisgrößen (Spur-, Rillen-, Stoßlücken- und Leitweite) zu messen und Planvorgaben mit analogen und digitalen Messgeräten in die Realität einzumessen.

Ergänzend führt die Fachkraft dazu auch berufsspezifische Berechnungen (z.B. Flächen und Volumenberechnungen für Material- und Stoffbedarf, Massenermittlungen) durch. Basierend auf den Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, Eigenschaften, Lagerungsmöglichkeiten sowie Erkennungs- und Kontrollmöglichkeiten der für den Gleisbau wichtigsten Gleisbaustoffe, Gleisbauteile sowie weiterer Materialien, welche für Arbeiten im Bereich des Gleisbaus benötigt werden, lagert die Fachkraft diese entsprechend (z.B. Schutz vor äußeren Einflüssen) und arbeitet beim Transport mit.

Bei Instandsetzungsarbeiten anfallende Gleisbauteile, Gleisbaustoffe und anderes Material beurteilt sie auf Wiederverwendbarkeit und leitet dementsprechende Maßnahmen (z.B. Recyling) ein. 

2. Gleisbau

Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik richtet Baustellen ein, sichert diese ab und setzt andere Baustellensicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbau entsprechend den einschlägigen Sicherheits- und sonstigen Rechtsvorschriften um. Sie erkennt dabei die Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom und führt Arbeiten nur im spannungslosen Zustand nach Freigabe durch.

Um ihre Arbeiten sicher durchführen zu können, beachtet sie die unterschiedlichen Signale im Eisenbahnbetrieb und stellt Langsamfahr- und Sperrsignale, Pfeifpflöcke und Signale für Schneeräumfahrten auf und montiert Signal-, Geschwindigkeitsanzeiger und -voranzeiger. Auf Gleisen abgestellte Fahrzeuge (z.B. Fahrleitungsumbauzüge, Wartungsfahrzeuge) sichert die Fachkraft unter Beachtung aller notwendigen Tätigkeiten unter Aufsicht vorschriftsmäßig.

Der Fachkraft sind die Bedeutung der Qualität des Untergrundes und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung wie die Möglichkeiten der Untergrundertüchtigung, notwendige Bodensanierungen sowie die Notwendigkeit eines etwaigen Bodenaustausches (standsichere Gründung auf nicht tragfähigem Boden) für die zukünftige Fahrqualität der Züge bewusst.

Grundlage für ihre Tätigkeiten am Oberbau ist der bereits hergestellte Unterbau, dessen Aufgabe es ist, einwirkende Kräfte aus der Durchbiegung der Schiene auf die Tragschicht (z.B. Schotterbett) zu übertragen und in den Untergrund abzuleiten und zu dessen Aufbau z.B. Bauwerke wie Brücken, Tunnel, Kabelschächte, Durchlässe, Bahngraben und andere bautechnische Maßnahmen zählen. Weiters ist die Entwässerung des Unterbaus (Wasser, das dem Bahnkörper zufließt, aufzunehmen bzw. ungebundenes Wasser aus dem anstehenden Boden zu entziehen und auf schnellstem Weg abzuführen) und der entsprechende Aufbau von Wichtigkeit für die weiteren Arbeiten der Fachkraft am Oberbau.

Schutzschichten (Planumsschutzschicht PSS, Frostschutzschicht FSS und Sonderausführungen) stellt die Fachkraft in Zusammenarbeit mit den anderen Teammitgliedern her. Zu den Arbeiten der Fachkraft an den Gleisanlagen gehören auch das Herstellen von Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen sowie das Aufstellen und Montieren von Streckentafeln sowie Grenzmarken.

3. Instandhaltung des Bahnkörpers

Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik kontrolliert Gleisanlagen gemäß vorgegebenen Intervallen oder nach außergewöhnlichen Ereignissen optisch und digital auf ihren Zustand oder Funktion, dokumentiert die Ergebnisse und leitet eventuelle Maßnahmen ein.

Am Unterbau und dessen Entwässerungseinrichtungen, Schutzschichten, Fundamenten sowie einfachen Beton- und Stahlbetonbauteilen und Kabeltrögen oder Kabelkanälen führt sie Wartungs- und Instandsetzungs- arbeiten durch. Darüber hinaus führt die Fachkraft auch Wartungs-, Entstörungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Entkrautungs- bzw. Vegetationsarbeiten am Oberbau (Tragschichten, Schwellen, Schienen, Schienenbefestigung und Gleisen) durch. Nach Wetterereignissen arbeitet sie an Arbeiten an den Gleisanlagen sowie beim Setzen von Maßnahmen in Störungsfällen an Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen mit.

Zum Bundesgesetzblatt Gleisbautechnik – BGBl 138/2025

Labortechnik

Basierend auf den Erfahrungen der ausbildenden Betriebe wird die Modulstruktur geändert.

Lehrberuf Labortechnik – Hauptmodul Chemie

Die Fachkraft im Lehrberuf Labortechnik − Hauptmodul Chemie führt chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen und Versuche mit anorganischen und organischen Stoffen wie z.B. Kunststoffen, Metallen, Säuren und Basen durch. Sie arbeitet im analytischen oder synthetischen Aufgabenbereich: im analytischen Bereich beschäftigt sie sich mit der Bestimmung der Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Kenndaten und der Gewinnung von Proben.

Im synthetischen Bereich arbeitet sie an der Entwicklung und Herstellung neuer chemischer Stoffe und Produkte. Mit Hilfe von Laborapparaturen und auch computergesteuerten Laborgeräten untersucht sie unterschiedliche Proben auf ihre chemische Zusammensetzung und auch auf physikalische Eigenschaften wie z.B. pH-Wert und Dichte. Dabei wendet die Fachkraft verschiedene chemische Analyseverfahren und Methoden an.

Sie erstellt Versuchsskizzen, bereitet die Proben vor und richtet die erforderlichen Laborapparaturen und Laborgeräte ein. Sie reinigt, trennt und konzentriert verschiedene Stoffe z.B. durch Destillieren, Extrahieren oder Verdampfen und analysiert diese so aufbereiteten Proben mit verschiedenen Analysemethoden wie z.B. Volumetrie, Gravimetrie, Spektroskopie oder Chromatographie. Im Synthesebereich führt die Fachkraft präparative Arbeiten mit den entsprechenden Syntheseapparaturen durch. Anschließend wertet die Fachkraft die erfassten chemischen Daten und Arbeitsergebnisse aus, protokolliert und dokumentiert ihre Ergebnisse und erstellt statistische und grafische Auswertungen.

Nach den Analysen bzw. Synthesen reinigt sie die verwendeten Laborapparaturen und Laborgeräte und sorgt für eine fachgerechte Lagerung bzw. Entsorgung der Chemikalien. Die Fachkraft liest und wendet Analyse- und Synthesevorschriften und Sicherheitsdatenblätter an. Bei all ihren Arbeiten sorgt sie dafür, dass alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden.

Lehrberuf Labortechnik – Hauptmodul Biochemie und Biotechnologie

Die Fachkraft im Lehrberuf Labortechnik − Hauptmodul Biochemie und Biotechnologie führt chemische, physikalisch-chemische, biochemische und biotechnologische Untersuchungen und Versuche an biologischen Materialien (z.B. Bakterien, Viren, Zellen/Zellkulturen, Enzyme, Proteine) durch.

Sie arbeitet im analytischen oder synthetischen Aufgabenbereich: Im analytischen Bereich beschäftigt sie sich mit der Gewinnung und Aufbereitung von Proben sowie der Bestimmung der Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Kenndaten von biochemischen Stoffen. Im synthetischen Bereich arbeitet sie an der Entwicklung und Herstellung neuer biochemischer Stoffe und Produkte wie z.B. Impfstoffe oder Medikamente.

Mit Hilfe von Laborapparaturen und auch computergesteuerten Laborgeräten untersucht sie biochemische Stoffe und biologisches Material auf bestimmte Eigenschaften wie z.B. Keimzahl, Keimwachstum, Lebendzahl von Zellen, Nachweis von Nucleinsäuren und Proteinen. Dabei wendet die Fachkraft verschiedene Arbeitsverfahren an. Sie erstellt Versuchsskizzen, bereitet die Proben vor und richtet die erforderlichen Laborapparaturen und Laborgeräte ein. Sie reinigt, trennt und konzentriert verschiedene Stoffe z.B. durch Destillieren, Extrahieren oder Verdampfen und analysiert diese so aufbereiteten Proben mit verschiedenen Arbeitsmethoden wie z.B. mikrobiologische, zellkulturtechnische, molekularbiologische, gentechnische, biochemische immunologische und biotechnologische Methoden.

Im Synthesebereich führt die Fachkraft präparative Arbeiten mit den entsprechenden Syntheseapparaturen durch. Anschließend wertet die Fachkraft die erfassten biochemischen und biotechnologischen Daten und Arbeitsergebnisse aus, protokolliert und dokumentiert ihre Ergebnisse und erstellt statistische und grafische Auswertungen. Nach den ausgeführten Arbeiten reinigt sie die verwendeten Laborapparaturen und Laborgeräte und sorgt für eine fachgerechte Lagerung bzw. Entsorgung der Chemikalien bzw. biologischen Materialien.

Die Fachkraft liest und wendet Arbeitsvorschriften und Sicherheitsdatenblätter an. Bei all ihren Arbeiten sorgt sie dafür, dass alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden. 

Lehrberuf Labortechnik – Spezialmodul Farben und Lacke

Die Fachkraft im Lehrberuf Labortechnik − Spezialmodul Farben und Lacke führt chemische, physikalisch-chemische sowie physikalische Untersuchungen und Versuche an Farben, Lacken und Beschichtungen durch. Sie arbeitet vorwiegend an der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte oder an der Verbesserung von bestehenden Rezepturen.

Ihre Arbeit ist vor allem auch im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung von industriell hergestellten Farben und Lacken von Bedeutung. Mit Hilfe von Laborapparaturen und auch computergesteuerten Laborgeräten untersucht sie Farben und Lacke auf bestimmte Eigenschaften wie z.B. Farbton, Farbstärke, Farbzahl, Fließkurven, Kornfeinheit, Pigmentverteilung, Korngrößenverteilung, Trocknung und dergleichen. Dabei wendet sie verschiedene chemische, physikalisch-chemische sowie physikalische Analyseverfahren und Methoden an.

Sie erstellt Versuchsskizzen, bereitet Materialproben vor und richtet die erforderlichen Laborapparaturen und Laborgeräte ein. Darüber hinaus bereitet sie Untergründe für Beschichtungen und Beschichtungssysteme vor und appliziert diese mit unterschiedlichen Methoden. Nach dem Trocknen und Härten beurteilt und prüft sie auch diese auf unterschiedliche Parameter. Anschließend wertet die Fachkraft die erfassten Daten und Arbeitsergebnisse aus, protokolliert und dokumentiert ihre Ergebnisse und erstellt statistische und grafische Auswertungen.

Nach den ausgeführten Arbeiten reinigt sie die verwendeten Laborapparaturen, Laborgeräte und Behälter und sorgt für eine fachgerechte Lagerung bzw. Entsorgung der Farben und Lacke. Die Fachkraft liest und wendet Arbeitsvorschriften und Sicherheitsdatenblätter an. Bei all ihren Arbeiten sorgt sie dafür, dass alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden.

Zum Bundesgesetzblatt Labortechnik – BGBl 140/2025

Maler- und Beschichtungstechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Maler- und Beschichtungstechnik trägt Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf unterschiedliche Materialien wie Holz und Holzwerkstoffe, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle, Kunststoffe und Glas auf. Diese Flächen werden dadurch verschönert, vor Witterungseinflüssen geschützt oder auch gekennzeichnet. Gelegentlich stellt sie auch Wand-, Boden- und Deckenbeläge (z.B. Textilien, Tapeten, Vliese, Gewebe) her.

Die Farben und Lacke sind je nach Verwendungszweck unterschiedlich zusammengesetzt: z.B. Dispersions-, Leim- oder Mineralfarben, Kalk, Lehm und Ton für Wandbemalungen, Kunstharz-, Nitro-, Acryl- oder Polyesterlacke für Anstriche auf Holz oder Metall, Rostschutzfarben, Imprägnieranstriche für Naturholz, Beschichtungen von Containern oder Schwimmbassins oder geeignete Außenfarben für Fassaden oder auch Denkmäler.

Die Fachkraft wählt die benötigten Materialien aus und bereitet die entsprechenden Werkzeuge und Maschinen vor. Vor Beginn ihrer Arbeit überprüft sie die zu bearbeitenden Flächen z.B. auf Schäden wie Feuchtigkeit, Risse oder Unebenheiten des Untergrunds, Rostbildung bei Metallflächen usw. Sie entfernt alte Farbschichten und Anstriche durch Abbeizmittel, Abbrennen oder Abschaben, beseitigt Unebenheiten und Risse mit Spachtel- und Füllmassen oder Armierungen und glättet den Untergrund.

Danach trägt sie Grundierungen auf, um die Haftung des Anstriches zu verbessern und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Die Farben trägt sie händisch mit Bürsten, Pinseln oder Rollern oder auch mit Spritz- und Sprühgeräten auf, streicht und lackiert Holz- und Metalloberflächen und bringt auf Wunsch (auch vorgefertigte) Verzierungen und Schmuckelemente an. Zum Zweck der Wärmeisolierung (z.B. Wärmedämmverbundsystem, Calcium-Silikat-Platten) werden auch spezielle Isolierbeschichtungen aufgetragen. Holzoberflächen werden durch Versiegeln, Wachsen, Polieren oder Ölen nachbehandelt.

Das Malerhandwerk hat ein breit gefächertes Aufgabengebiet. Wesentliche Tätigkeitsbereiche sind die klassischen Arbeitsgebiete Funktionsbeschichtungen, historische Maltechnik, Dekormaltechnik sowie Korrosionsschutz. Diese wurden in der Verordnung von 2012 in Form von Schwerpunkten abgebildet. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass bis auf den Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen, die anderen Schwerpunkte seitens der Lehrbetriebe nicht wirklich angenommen wurde. Daher wurden in der nun vorgeschlagenen Ausbildungsordnung, nur mehr die Grundlagen der historischen Maltechnik, der Dekormaltechnik sowie des Korrosionsschutzes aufgenommen und der Lehrberuf wieder als Einzellehrberuf gestaltet. 

Zum Bundesgesetzblatt Maler- und Beschichtungstechnik – BGBl 141/2025

Medienfachkraft

Neue Struktur der Schwerpunkte.

Schwerpunkt Webdesign

Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Webdesign arbeitet an der Entwicklung von Websites nach individuellen Kundenansprüchen mit. Zu Beginn eines jeden Auftrags ermittelt die Medienfachkraft die Vorstellungen und Wünsche ihrer Kunden/Kundinnen, holt Informationen über die Zielgruppen und ‒ falls vorhanden − bereits bestehender Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM) ein.

Sie berät ihre Kunden/Kundinnen bzgl. der optimalen Umsetzung, entwickelt ein Konzept, definiert Ziele und Projektabläufe, kalkuliert Kosten und entwickelt Prototypen. Nach Abstimmung mit den Kunden/Kundinnen entwirft sie die gewünschten Websites und beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit. Danach gestaltet sie das Frontend auf Grundlage verschiedener Systeme (Baukasten-, Shop, Content-Management-Systeme CMS usw.) mit speziellen Software-Tools.

Sie setzt die Screendesigns nach Konzept und CI bzw. CDM um und optimiert sie für alle gängigen Browser und Geräte. Unterschiedlichste Medieninhalte recherchiert, erstellt und bearbeitet sie und bindet diese danach in Websites ein. Sie gestaltet Websites suchmaschinenrelevant, installiert Analyse- und Reportingtools zur Überprüfung der Klick-, Verweil- oder Download-Raten und leitet darauf basierend mögliche Verbesserungen für die Gestaltung der Websites ab.

Schwerpunkt Grafik und Print

Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Grafik und Print entwickelt das Layout und Design für Medienprodukte im Bereich Grafik und Print unter Verwendung von Grafik- und Bildbearbeitungssoftware. Im Rahmen der Kundenberatung und -betreuung eruiert die Medienfachkraft Kundenwünsche und -vorstellungen, definiert gemeinsam mit Ihren Kunden/Kundinnen die Zielgruppen und berät sie bezüglich des Materials, Formats und Layouts der Produkte.

Auch die Mitwirkung an der Erarbeitung eines grafischen Konzepts, der Entwurf und die Ausarbeitung von Skizzen, Moodboards, Prototypen und Anschauungsmaterialien zählt zu Ihren wesentlichen Aufgabenbereichen. Zudem erstellt sie in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Kalkulationen und Zeitpläne. Nach Rücksprache mit den Kunden/Kundinnen sowie Vorgesetzten setzt sie das grafische Konzept unter Berücksichtigung bereits bestehender Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM) um: sie recherchiert Bilder und Grafiken, sucht Schriftarten und Formate aus, erstellt das Layout und bearbeitet Bilder, Grafiken und Schriften mit spezieller Grafik- und Bildbearbeitungssoftware.

Dabei beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit bzw. Art und Qualität der Print-Materialien, damit das grafische Produkt bestmöglich zur Geltung kommt. Bei Print-Produkten sucht sie die geeigneten Druckmaterialien, -farben und -techniken aus, bereitet die Print-Dateien für die Druckerei vor, übermittelt sie an die Kunden/Kundinnen bzw. direkt an die Druckerei und führt abschließend eine Kontrolle der fertigen Produkte durch.

Schwerpunkt Digitalmarketing

Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Digitalmarketing beteiligt sich an der Konzeption und Betreuung von Projekten im Digitalmarketing. Mit ihren Kunden/Kundinnen definiert die Medienfachkraft Ziele, Inhalte und Zielgruppen der Digitalmarketing-Maßnahmen, entwickelt in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Konzepte und erstellt Kalkulationen und Zeitpläne.

Dabei beachtet bereits bestehender Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM). Sie betreut den Website-Content, bereitet Texte und Bilder unter Berücksichtigung von Usability, User-Experience und Accessibility auf und setzt Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), etwa mittels SEO-Plugins oder Key-Word-Marketing. Zudem konzipiert die Medienfachkraft E-Mail-Marketing-Maßnahmen. Hierfür legt sie das Layout als auch Inhalte fest und versendet Newsletter mittels Content-Management-Systemen (CMS) oder E-Mailing-Tools.

Sie plant und betreut die Social-Media-Auftritte ihrer Kundinnen und Kunden, schaltet Werbung und entwickelt die Social-Media-Strategie laufend weiter. Mittels Analyse- und Monitoring-Tools misst sie laufend den Erfolg der Digitalmarketing-Maßnahmen und dokumentiert ihn. Die Medienfachkraft sammelt Mentions (Erwähnungen) und entwickelt auf Basis von Reports Optimierungsmöglichkeiten.

Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung

Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung wirkt aktiv an der Planung, Entwicklung und Organisation von Video- und Audioproduktionen mit. Sie nimmt an der Beratung von Kunden/Kundinnen teil, wirkt am Festlegen von Zielgruppen, Inhalten und der Konzeption des Projektes auf Grundlage eines bereits vorhandenen oder noch gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten zu erstellenden Konzepts (z.B. Storyboard, Drehbuch) mit.

Je nach Projekt filmt sie mit einer Kamera und/oder zeichnet Audioaufnahmen auf. Sie überträgt Film- bearbeitet sie die Rohdaten mit geeigneten Programmen und bespricht die Erstfassung mit den Kunden/Kundinnen. Auf Grundlage des Kundenfeedbacks bearbeitet die Medienfachkraft das Datenmaterial: sie schneidet das Filmmaterial, nimmt Farbgebung und ggf. -korrekturen vor, optimiert Audiodateien, unterlegt Videosequenzen mit Musik und/oder Geräuschen und fügt diverse Elemente wie einfache Animationen etc. ein. Zum Schluss führt sie eine Endkontrolle durch und präsentiert das finale Produkt den Kunden/Kundinnen.

Zum Bundesgesetzblatt Medienfachkraft – BGBl 142/2025

Straßenerhaltungsfachkraft

Die Fachkraft leistet basierend auf den gesetzlichen Aufgaben des Straßenerhaltungsdienstes sowie den berufseinschlägigen Bestimmungen und Richtlinien für das Straßen- und Verkehrswesen (z.B. RVS-Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) und für den Tief- und Straßenbau einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Dazu kontrolliert sie im Rahmen des Streckendienstes den Zustand oder die Funktion von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen, Fahrbahnmarkierungen, Brücken, technischen Kunstbauten, Bäumen, Sträuchern, Verkehrseinrichtungen, Wildschutzeinrichtungen und winterdienstlichen Einrichtungen, dokumentiert die Ergebnisse analog oder digital und leitet anlassbezogen Maßnahmen ein.

Die Straßenerhaltung erfordert dabei allgemeine Bautätigkeiten wie die Sanierung von kleinen Oberflächen, Rissen und Fugen sowie Setzungen in der Fahrbahn, die Behebung von Schäden an Banketten und Entwässerungseinrichtungen, die Reinigung der Fahrbahn und Entwässerungsanlagen sowie andere Holz- und Metallarbeiten. Bei der Kontrolle neu aufgebrachter Fahrbahnmarkierungen wirkt sie mit. Im Rahmen des Straßenbaus führt die Fachkraft auch speziellere Bauarbeiten aus wie das Herstellen von Baugruben und Künetten, Fundamenten, Beton- und Stahlbetonbauteilen, Ober- und Unterbau, Entwässerungseinrichtungen, Kanalanlagen und Leitungsanlagen.

Weiters pflastert, mauert bzw. versetzt sie Natur- und Kunststeine, auf Splitt und in Beton. Damit die Fachkraft all diese Arbeiten sicher durchführen kann, richtet sie Baustellen ein, sichert diese ab und setzt andere Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Straßendienst um. Darüber hinaus stellt sie Verkehrszeichen, Leit- und Schutzeinrichtungen sowie Wild- und Amphibienschutzeinrichtungen auf, hält diese in Stand und baut diese auch wieder ab.

Im Zuge des Winterdienstes arbeitet die Fachkraft beim Sammeln und Auswerten von Wetterinformationen sowie beim Einleiten der notwendigen Schritte mit analogen oder digitalen Werkzeugen mit. Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gehört für sie das Aufstellen der Winterdiensteinrichtungen, deren Instandhaltung und das Abbauen, das Mitarbeiten beim Herstellen von Streumitteln unterschiedlicher Zusammensetzungen unter Bedacht ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte, beim Beladen von Streufahrzeugen sowie beim Räumen von Schnee mit Schneeräumfahrzeugen und beim Aufbringen von Streumitteln mit Streufahrzeugen.

Flächen in nächster Nähe von Verkehrswegen begrünt die Fachkraft durch das Vorbereiten von Pflanzflächen, Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, das Herstellen von Rasentragschichten, und von Grünflächen sowie durch das Herstellen von Lebendverbau zur Hangsicherung und sorgt für Pflege und Schutz der Pflanzen. Die Fachkraft wendet für ihre auszuführenden Arbeiten geeignete, analoge und digitale Messmittel zur Messung unterschiedlicher Größen an und führt berufsspezifische Berechnungen durch.

Ergänzend ist sie außerdem für die Instandhaltung der benötigten Handwerkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge, An- und Aufbaugeräte für den Sommer- und Winterdienst sowie Maschinen für straßendienstliche Aufgaben und Baumaschinen Geräte und Maschinen in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich. Störungen an den Maschinen erkennt sie und veranlasst die Störungsbeseitigung (Eigen- oder Fremdreparatur).

Zum Bundesgesetzblatt Straßenerhaltungsfachkraft – BGBl 143/2025

Elektrotechnik − neues Spezialmodul Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektrotechnik mit der Spezialisierung Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice analysiert, basierend auf den Grundlagen einer effizienten Energieversorgung von Infrastruktur mit erneuerbaren Energien und dem Einsatz moderner Technologien wie der Digitalisierung von Gebäuden (Smart Building), die bestehende Infrastruktur (Gebäude, Eisenbahnanlagen) der Eisenbahn.

Dabei erhebt sie Möglichkeiten zur Optimierung von Heizungsanlagen, Gas- und Abgasanlagen, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen, um einen energiesparenden oder energieeffizienteren Betrieb sicherzustellen. Darüber hinaus leitet sich aber auch Maßnahmen in Gebäuden ein, um Energie zu sparen, z.B. durch den Einsatz energieeffizienter Geräte, effizienter Beleuchtung, optimierte Steuerungen oder baulicher Maßnahmen.

Bei der Planung von neu zu errichtenden Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien (wie Photovoltaikanlagen, Windkraft, Energiespeichersysteme) wirkt die Fachkraft mit und bringt durch ihre Expertise Verbesserungsvorschläge, die beispielsweise zu einer Effizienzsteigerung beitragen, ein und beachtet dabei auch wirtschaftliche Aspekte (z.B. Kosten). Zu ihren weiteren Aufgaben zählt aber auch das Beraten über Energie-, Klima- und Umweltfragen (z.B. Möglichkeiten zur Energieeinsparung, Erreichen erhöhter Nachhaltigkeit, Steigerung der Energieeffizienz). Dabei beachtet die Fachkraft Trends im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes und bietet Umsetzungsvorschläge an.

Zum Bundesgesetzblatt Elektrotechnik - neues Spezialmodul Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice – BGBl 130/2025 

Mechatronik

Änderung der Kombinationsmöglichkeiten

Zum Bundesgesetzblatt Mechatronik – BGBl 132/2025

Reisebüroassistent/ Reisebüroassistentin

Umbenennung in Reisebürokaufmann/ Reisebürokauffrau

Zum Bundesgesetzblatt Reisebüroassistent/ Reisebüroassistentin – BGBl 135/2025

1 novellierte Prüfungsordnung: Prozesstechnik 

Änderung der Prüfungsordnung. Dies bedeutet, dass die derzeit existierenden Prüfarbeiten für Lehrlinge aus der Metall- und Elektroproduktionsbranche weiterverwendet werden können, sich aber für Lehrbetriebe der „verfahrenstechnischen“ Produktion andere Möglichkeiten von Prüfarbeiten ergeben, welche die Kernkompetenzen deren Lehrlinge besser treffen.

Zum Bundesgesetzblatt Prozesstechnik – BGBl 134/2025

Verlängerungen von Ausbildungsversuchen

Änderung der Lehrberufsliste (regelt die Verwandtschaften)

Stand: 06.08.2025

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