Zum Inhalt springen
Zwei Personen stehen unter Auto stehend, das auf Hebetribüne steht
© Jacob Lund | stock.adobe.com

Wiederholung Lehrabschlussprüfung

Infos zur LAP-Wiederholungsprüfung

Lesedauer: 1 Minute

25.11.2025

Wenn die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich absolviert wurde, kann diese grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden.

Es ist jedoch jeweils ein Antrag zu stellen. Bei Wiederholungsprüfungen wird von der Lehrlingsstelle überprüft, ob ein kostenloser Antritt zur Wiederholungsprüfung zutrifft.

Kostenfreier wiederholter Antritt zur LAP

Es gibt die Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung.

Voraussetzung 

  • Es gelten zwei „Freiantritte“ zur Wiederholungsprüfung pro Lehrberuf/Modul.
  • Es muss vorher eine Prüfung in diesem Lehrberuf/Modul als „nicht bestanden“ abgelegt sein.
  • Nach einem unentschuldigten Fernbleiben muss für den darauffolgenden Termin die Prüfungstaxe bezahlt werden.
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

» zum Richtlinientext

Grundsätzlich ist seit September 2013, unter bestimmten Voraussetzungen, der zweite und/oder dritte Prüfungsantritt kostenlos. Ab dem vierten Prüfungsantritt und bei unentschuldigtem Fernbleiben bei einer LAP ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen.

Wenn die Voraussetzungen für einen kostenlosen Prüfungsantritt für Sie nicht zutreffen, erhalten Sie von der Lehrlingsstelle eine Zahlungsaufforderung für die zu entrichtende Prüfungsgebühr.

Weitere interessante Artikel