Lächelnde Person mit Schürze sitzt vor aufgeklapptem Notebook, ringsum Blumen, im Hintergrund weitere Person mit Schürze stutzt Blumenstrauß
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Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen 

Förderung von bis zu 100 % der Kosten – bei Dienstfreistellung 

Lesedauer: 2 Minuten

Was wird gefördert?

Kosten des Unternehmens bei Zusätzlichem Berufsschulunterricht.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrling nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommen/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten bei:

  • Zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund einer Lehrzeitanrechnung oder einer Lehrzeitverkürzung oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besuch
  • Begründet wird der zusätzliche Besuch entweder mit Lehrzeitanrechnung oder Lehrzeitverkürzung oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel
  • Bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss des zusätzlichen Berufsschulbesuches.

Wege der Antragstellung

  • Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher!
    Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
  • Weitere sichere Antragstellung:
    E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
    Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen.
  • Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes E-Mail.
  • Unverschlüsselter gescannter Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
  • Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).

Was gilt nicht als fristwahrende Antragstellung?

Nicht zulässige Antragstellungen sind nachstehend gelistete Varianten, da die Inhalte bzw. Anhänge weder gelesen noch verarbeitet werden. Diese Varianten der versuchten Antragstellung können daher keine fristwahrende Antragstellung begründen.

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inkl. Beilagen in der Cloud, etwa als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste.
    Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird.
    Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht.
    Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner?

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Stand: 25.01.2022