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Lohnkonto

Diese Daten müssen Arbeitgeber erfassen

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Stand: 01.01.2026

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer (auch für beschränkt steuerpflichtige, geringfügig beschäftigte und vorübergehend beschäftigte Arbeitnehmer) ein Lohnkonto führen.

Die Lohnkontenverordnung legt genau fest, welche Daten ein Lohnkonto beinhalten muss.

Hinweis: Werden die Lohnkonten im Ausland geführt, müssen sie auf Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb eines angemessenen Zeitraums ins Inland gebracht werden.


Welche Daten sind in ein Lohnkonto einzutragen?

In ein Lohnkonto sind folgende Daten einzutragen:

  1. Name des Arbeitnehmers
  2. Wohnsitz
  3. Versicherungsnummer
  4. Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschläge zum Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag laut Antrag des Arbeitnehmers
  5. Name und Versicherungsnummer des (Ehe)Partners, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde
  6. Name und Versicherungsnummer des (jüngsten) Kindes, wenn der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde
  7. Name und Versicherungsnummer des Kindes/der Kinder, wenn der Kinderzuschlag/die Kinderzuschläge berücksichtigt wurde(n)
  8. Name, Versicherungsnummer und Geburtsdatum jedes Kindes, für das Familienbonus berücksichtigt wurde sowie die Anzahl der Monate und die Höhe des berücksichtigen Familienbonus Plus
  9. Für den Arbeitnehmer zuständiger Sozialversicherungsträger
  10. Erhebungsberechtigte Gemeinde iSd Kommunalsteuergesetzes; unterhält ein Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden: Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist sowie die jeweils erhebungsberechtigte Gemeinde
  11. Angabe des Lohnzahlungszeitraumes und des Zahltages (z.B. Fälligkeit laut Kollektivvertrag oder laut Vereinbarung im Dienstvertrag; bei Angestellten den Letzten des laufenden Monats; bei gebrochener Abrechungsperiode: Austrittstag).
  12. Monatlicher laufender Bruttolohn (inkl. Mehrarbeit, Überstunden, Zuschläge, Zulagen, usw.) getrennt nach Geld- und Sachbezügen
  13. steuerfreie Bezüge der SEG- bzw. SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge (getrennt anführen)
  14. Sonderzahlungen bzw. sonstige Bezüge, brutto
  15. Bezüge bei begünstigter Auslandstätigkeit
  16. Bezüge von ausländischen Studenten (Ferialpraktikanten)
  17. Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder (Steuerfreie/nicht steuerbare Reisekostensätze können am Lohnkonto in einer Summe erfasst werden, unabhängig aufgrund welcher Bestimmung im EStG keine Lohnsteuer zu verrechnen ist)
  18. Zuwendungen für die Zukunftssicherung,
  19. unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen, Stock-Options
  20. Start-up-Mitarbeiterbeteiligung
  21. Gewinnbeteiligung bis 3.000 EUR jährlich je Arbeitnehmer
  22. Mitarbeiterrabatte, die im Einzelfall 20 % übersteigen
  23. Zuschüsse des Arbeitsgebers für Kinderbetreuungskosten
  24. freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  25. Umzugskostenvergütungen
  26. Übernahme der Kosten für ein Massenbeförderungsmittel
  27. Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, Arbeitnehmerförderstiftungen, Belegschaftsbeteiligungsstiftungen
  28. Arbeitgeberbeiträge an ausländische Pensionskassen
  29. Serviceentgelt für E-Card
  30. Gewerkschaftsbeitrag und Betriebsratsumlage
  31. Der erstattete (rückgezahlte) Arbeitslohn, z.B. rückverrechnetes Urlaubsentgelt bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt oder bei einer Entlassung
  32. Werbungskostenpauschale von Expatriates
  33. Pendlerpauschalbetrag, Pendlereuro und Kosten für Werkverkehr
  34. Freibetrag laut Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber
  35. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag
  36. Sozialversicherungsbeitragsgrundlage laufender Bezug
  37. Sozialversicherungsbeitrag vom laufenden Bezug (Dienstnehmeranteil)
  38. Sozialversicherungsbeitragsgrundlage Sonderzahlung bzw. sonstiger Bezug
  39. Sozialversicherungsbeitrag von Sonderzahlung bzw. sonstigem Bezug (DN-Anteil)
  40. Lohnsteuerbemessungsgrundlage, getrennt nach laufendem Bezug und Sonderzahlung
  41. Lohnsteuer vom laufenden Bezug
  42. Lohnsteuer von der Sonderzahlung bzw. vom sonstigen Bezug
  43. Höhe des monatlich berücksichtigten Familienbonus
  44. Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  45. Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  46. Kommunalsteuer
  47. Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer
  48. Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse
  49. Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse
  50. Die Kalendermonate in denen der Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird
  51. Die Kalendermonate in denen dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird
  52. Ab dem Jahr 2021: Anzahl der Arbeitstage im Homeoffice, an denen der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit ausschließlich im HO ausgeübt hat (ggf. im 1. Halbjahr 2021 im Schätzweg, spät. ab Juli 2021 korrekte Erfassung)
  53. ab dem Jahr 2025: Anzahl der Telearbeitstage, an denen der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit ausschließlich in Telearbeit ausgeübt hat
  54. Homeofficepauschale/Telearbeitspauschale
  55. Ob ein freiwilliger Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, obwohl im Inland keine Betriebsstätte des Arbeitgebers besteht.
  56. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 ist zusätzlich die steuerfreie Teuerungsprämie aufzunehmen und für die Kalenderjahre 2024 und 2025 die steuerfreie Mitarbeiterprämie.
  57. gewährte Essensbons (Wert)
  58. Anschaffungskosten eines arbeitgebereigenen Kfz und der zur Anwendung kommende Prozentsatz
  59. die Kosten der Anschaffung einer Ladeeinrichtung durch den Arbeitnehmer
  60. die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die im Inland weder der beschränkten noch der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, kann die Führung eines Lohnkontos unterbleiben, wenn die Daten aus anderen Aufzeichnungen des Arbeitgebers hervorgehen. Entsendet jedoch ein inländischer Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, so muss er für diese ein Lohnkonto führen.

Bei Vorliegen von begünstigter Auslandstätigkeit ist für diese Tätigkeit ein eigener Lohnzettel auszustellen. Für die Inlandstätigkeit sind auf dem zusätzlichen Lohnzettel nur die auf die Inlandstätigkeit entfallenden Abzugsbeträge anzuführen.

Welche Unterlagen muss man aufbewahren?

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich entweder in Papierform oder durch Erfassung auf Datenträgern (sofern die vollständige, geordnete, inhaltsgleich und vorschriftsgetreue Wiedergabe gewährleistet ist) beim Lohnkonto aufzubewahren (Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre):

  • Zeitaufzeichnungen
  • Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdiener / Alleinerzieherabsetzbetrages / Familienbonus / behinderungsbedingten Freibetrags für außergewöhnliche Belastung (Formular E 30), sowie eventuell Formular E 31 über Änderung oder Wegfall der oa Tatbestände
  • Ausdruck des Pendlerrechners zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros (Formular L 34 EDV, in Ausnahmefällen L 33)
  • Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber (für die Berücksichtigung des Freibetragsbescheides)
  • Freiwillige Abfertigung (alt) - Bestätigung über Vordienstzeiten
  • Mitarbeiterbeteiligung - Vorlage des Depotauszuges
  • Stock Options - Durchschrift der Vereinbarung
  • Belegmäßiger Nachweis über die übernommen Kosten des Öffi-Tickets
  • Bestätigung über Familienbeihilfebezug (wenn Familienbonus beantragt)
  • Bestätigung über geleistete Unterhaltszahlungen (wenn Familienbonus für ein Kind gewährt wird, für das Unterhalt bezahlt wird)
  • Die Erklärung des Arbeitnehmers der Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung
  • Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten (Formular L 35) sowie belegmäßiger Nachweis über die Kosten der Kinderbetreuung
  • Bei pauschalen Kostenersätzen (bis 31.12.2025) für das Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektroautos ein Nachweis, dass beim Aufladen durch den Arbeitnehmer an einer nicht öffentlichen Ladestation die Zuordnung der Lademenge zu diesem Kraftfahrzeug nicht sichergestellt werden kann
  • Ein Nachweis der Gewährung des Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens sowie des maßgeblichen Referenzzinssatzes für die gesamte Laufzeit des Darlehens
  • Die Erklärung des Arbeitnehmers der Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung
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