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Detailansicht Brille neben Taschenrechner auf Papier mit Zahlen liegend
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Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen

Überblick über wichtige steuerrechtlichen Bestimmungen für Arbeitgeber

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 01.03.2026

Wenn Dienstnehmer Überstunden leisten, an Sonn- und Feiertagen tätig sind oder Arbeiten unter erschwerten Bedingungen verrichten, wird dies in aller Regel durch Zulagen und Zuschläge abgegolten, die zusätzlich zum Grundbezug ausbezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt aufgrund von Gesetzen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, innerbetrieblichen Vereinbarungen oder freiwillig.

Für Zulagen und Zuschläge sind im Steuerrecht spezielle Begünstigungen vorgesehen. Diese betreffen im Wesentlichen: 

  • Überstundenzuschläge,
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN- Zuschläge),
  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG- Zulagen).

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Aus dem Inhalt 

1 Einleitung

2 Überstundenentlohnung 
2.1 Was sind Überstunden?
2.2 Überstundengrundlohn 
2.3 Überstundenzuschläge
2.3.1 Überstundenzuschläge für Werktage (untertags) 
2.3.2 Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)

3 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen)

4 Steuerliche Behandlung der Zulagen und Zuschlägen 
4.1 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung 
4.2 Freibeträge für SFN-Zuschläge und SEG-Zulagen
4.3 Freibetrag für „gewöhnliche“ Überstundenzuschläge
4.4 Beispiel für die abgabenrechtliche Behandlung 
4.5 Überstundenzuschläge bei Pauschal- und All-in-Vereinbarungen 
4.5.1 Voraussetzungen und Aufzeichnungspflichten 
4.5.2 „Herausschälen“ von Überstunden bei Überstundenpauschale und bei All-in-Vertrag 
4.6 Lohnnebenkosten und Sozialversicherung 
4.6.1 Sozialversicherungspflicht 
4.6.2 Lohnnebenkosten

5 Abgabenrechtliche Behandlung im Überblick 

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