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Rückenansicht einer Person, die auf einem Kissen auf einem Teppich sitzt. Die Person hält ein Klemmbrett. Um sie sitzen weitere Personen auf Sitzkissen, die zu ihr blicken. Sie sitzen in einem hellen Raum, in dem Regale und Pflanzen sind
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WKNÖ - Befähigungsprüfung im Gewerbe Lebens- und Sozialberatung

Hier finden Sie alle Informationen der Meisterprüfungsstelle NÖ

Lesedauer: 1 Minute

13.07.2026

Die Befähigungsprüfung Lebens- und Sozialberatung besteht aus 2 Modulen.

Achtung

Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ nachweisen, können die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung ablegen, wobei das Modul 1 angerechnet wird. Die Prüfung besteht in diesem Fall nur aus Modul 2 (mündliche Prüfung).

Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module wird ein Befähigungsprüfungszeugnis ausgestellt.

Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen. 

Zulassungsvoraussetzung 

Zulassungsvoraussetzung seit 01.08.2002 ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr). 

Prüfungstermine

• Modul 1 (schriftlich):  12.1.2027 (nur bei Bedarf) 
• Modul 2 (mündlich):   13.1., 14.1., 15.1.2027 (Terminzuteilung erfolgt durch die Meisterprüfungsstelle)
Anmeldeschluss: 1.12.2026  

Achtung: das Exposé muss bereits mit der Anmeldung übermittelt werden!

  • Modul 1 (schriftlich): 13.7.2027 (nur bei Bedarf) 
  • Modul 2 (mündlich):  14.7., 15.7., 16.7.2027 (Terminzuteilung erfolgt durch die
    Meisterprüfungsstelle)

Anmeldeschluss: 1.6.2027  

Achtung: das Exposé muss bereits mit der Anmeldung hochgeladen werden!

Befähigungsprüfungsordnung

Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument der WKÖ. Für den Link sowie dessen Inhalt ist der Verfasser verantwortlich.

Prüfungsgebühren in Euro

  • Modul 1 € 267,00
  • Modul 2 € 589,00

Für den Erst- und Zweitantritt ist die Befähigungsprüfung ab 1.1.2024 gratis !

Es werden deshalb für Erst- und Zweitantritte nach der Anmeldung keine Prüfungsgebühren vorgeschrieben!