WKNÖ-Befähigungsprüfung Fußpflege
Hier finden Sie alle Informationen der Meisterprüfungsstelle NÖ
Lesedauer: 1 Minute
Die Befähigungsprüfung Fußpflege besteht aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Befähigungsprüfungszeugnis ausgestellt. Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt die Meisterprüfungsstelle fest. Gegebenenfalls könnten sich die Prüfungsgebühren verringern. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung seit 01.08.2002 ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr).
Prüfungstermine
Modul 1 (praktisch)
- 12. (Teil A) & 13. (Teil B) Oktober 2026 – (ohne Nachweis der bereits abgelegten Lehrabschlussprüfung Fußpflege)
- 20. Oktober 2026 – nur Teil B lt. PO (mit Nachweis der Lehrabschlussprüfung Fußpflege)
Modul 2 (mündlich)
- 06. Oktober 2026
- 07. Oktober 2026
Modul 3 (schriftlich)
- 22. Oktober 2026
Einteilung erfolgt bei allen Terminen über die Meisterprüfungsstelle!!!
Anmeldeschluss: 25. August 2026
ACHTUNG: Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl können die Prüfungstermine auch schon vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sein.
Befähigungsprüfungsordnung
Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument der WKÖ. Für den Link sowie dessen Inhalt ist der Verfasser verantwortlich.
- Prüfungsordnung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
Prüfungsgebühren in Euro
- Modul 1 € 330,00
- Modul 2 € 275,00
- Modul 3 € 116,00
- Modul 4 € 137,00
- Modul 5 € 493,00
Für den Erst- und Zweitantritt ist die Befähigungsprüfung ab 1.1.2024 gratis!
Es werden deshalb für Erst- und Zweitantritte nach der Anmeldung keine Prüfungsgebühren vorgeschrieben!