Förderung Weiterbildung
Landesgremium Außenhandel NÖ
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Personenkreis
Aktive Mitglieder des Landesgremiums des Außenhandels Niederösterreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung Mitglied im Landesgremium sind,
- die dem Förderantrag zugrunde liegende Leistung frühestens 6 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft in Anspruch genommen haben,
- die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben.
Ausmaß der Förderung
- nachgewiesene Nettokosten
- maximal 250,- Euro pro Mitglied
- Rechnungsdatum ist ausschlaggebend für die Zuordnung zum jeweiligen Kalenderjahr
- Förderung kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
Nach Berücksichtigung sonstiger Unterstützungen darf die Förderung jedoch nicht die tatsächlichen Weiterbildungskosten übersteigen. Das Landesgremium des Außenhandels Niederösterreich stellt Budgetmittel in der Höhe von jährlich 5.000 Euro zur Verfügung, die nach Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen verteilt werden. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden.
Förderbare Kosten
Weiterbildung oder Beratung der Mitglieder und deren Mitarbeiter:innen durch externe Dienstleistungsunternehmen, wenn der Inhalt derselben mit der gewerblichen Tätigkeit des Mitglieds im Landesgremium des Außenhandels zusammenhängt.
Nicht-förderbare Kosten
- Kurse, die nicht mit der gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen (zB Yoga-Kurse)
- Kosten, die von einer anderen Förderstelle unterstützt werden
- Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerber:innen lauten
- Zahlungen, die nicht von Förderungswerber:innen geleistet wurden
- Skonti und Rabatte
- Umsatzsteuer, sofern die Förderungswerber:innen vorsteuerabzugsberechtigt sind
Ansuchen und dessen Prüfung
- unterschriebenes und ausgefülltes Anmeldeformular per Mail oder Post und
- Rechnung eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens samt Überweisungsbestätigung
Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium des Außenhandels Niederösterreich gewährt.
Wenn der Förderantrag vor Beauftragung gestellt worden ist, so ist die Rechnung samt Überweisungsbestätigung innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage an das Landesgremium zu übermitteln. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.