Zum Inhalt springen
Außenhandel, Landesgremium

Richtlinien zur Förderung Messeauftritte

Landesgremiums Außenhandel NÖ

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
27.03.2026

Personenkreis

Aktive Mitgliedsunternehmen des Landesgremiums Außenhandel Niederösterreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung Mitglied im Landesgremium sind,
  • die dem Förderantrag zugrunde liegende Leistung frühestens 6 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft in Anspruch genommen haben,
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben
  • und dieselbe Rechnung nicht bei go-international eingereicht wurde.

Ausmaß der Förderung

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Nettokosten für die Teilnahme an internationalen Messen
  • maximal 1.000 Euro pro Mitglied
  • Rechnungsdatum ist ausschlaggebend für die Zuordnung zum jeweiligen Kalenderjahr
  • Förderung kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden

Nach Berücksichtigung sonstiger Unterstützungen darf die Förderung jedoch nicht die tatsächlichen Projektkosten übersteigen.

Das Landesgremium des Außenhandels Niederösterreich stellt Budgetmittel (20.000 Euro) zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.

Nicht-Förderbare Kosten

  •  Teilnahme an Messen im Inland (Österreich)
  • interne Personalkosten
  • Reisekosten/Nächtigungskosten
  • Repräsentationskosten (zB Verpflegungs- und Bewirtungskosten, Werbegeschenke)
  • nicht dem Messeauftritt zurechenbare Kosten
  • Kosten, die von einer anderen Förderstelle unterstützt werden
  • Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerber:innen lauten
  • Zahlungen, die nicht von Förderungswerber:innen geleistet wurden, ausgenommen Zahlungen von finanzierenden Bankinstituten zur Erlangung des Eigentumsvorbehaltes im Auftrag der Förderungswerber:innen
  • Skonti und Rabatte
  • Umsatzsteuer, sofern die Förderungswerber:innen vorsteuerabzugsberechtigt sind
  • (Teil-)Beträge aus Zahlungen, für die nachträgliche Gutschriften gewährt bzw. rückverrechnet wurden
  • Rechnungsbeträge unter 200 Euro (exkl. USt.)
  • Vertragserrichtungskosten
  • Finanzierungskosten
  • Barzahlungen über 5.000 Euro

Ausschlussgründe

  • Förderung der Messeteilnehmer:innen über den go-international Internationalisierungsscheck

Ansuchen und dessen Prüfung

  • unterschriebenes und ausgefülltes Anmeldeformular per Mail oder Post und
  • Kopie des Angebotes eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens oder
  • Rechnung eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens samt Überweisungsbestätigung

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium Außenhandel Niederösterreich gewährt.

Wenn der Förderantrag vor Beauftragung gestellt worden ist, so ist die Rechnung samt Überweisungsbestätigung innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage an das Landesgremium zu übermitteln. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.

Weitere interessante Artikel