Außenhandel, Landesgremium

Richtlinien zur Förderung Messeauftritte

Gültig ab Jänner 2024

Lesedauer: 1 Minute

31.01.2024

Personenkreis

Aktive Mitgliedsunternehmen des Landesgremiums Außenhandel Niederösterreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung Mitglied im Landesgremium sind
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben
  • die Förderung im vergangenen Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen wurde

Ausmaß der Förderung

Die Förderung für die Teilnahme an internationalen Messen beträgt

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Nettokosten
  • maximal 1.000 Euro pro Mitglied

Nach Berücksichtigung sonstiger Unterstützungen darf die Förderung jedoch nicht die tatsächlichen Projektkosten übersteigen.

Das Landesgremium Außenhandel Niederösterreich stellt Budgetmittel (10.000 Euro) zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.

Förderbare Kosten

  • Externe Dienstleistungen (Vorbereitung und Ausgestaltung des Messeauftritts) wie etwa Marketingkosten in Zusammenhang mit dem Messeauftritt (zum Beispiel Druckkosten, Kosten für Übersetzungen, externes Standpersonal)
  • Sonstige Kosten (Spindel, Messestandgebühr, Messestand etc.) wie etwa Ausstattung / Gestaltungselemente des Messestandes (zum Beispiel Standbau, Ausstellungsobjekte bzw. -material, Mietkosten für Messestand, Stehpulte, Sitzgelegenheiten)

Nicht-Förderbare Kosten

  • Teilnahme an Messen im Inland (Österreich)
  • Interne Personalkosten
  • Reisekosten / Nächtigungskosten
  • Repräsentationskosten (z.B. Verpflegungs- und Bewirtungskosten, Werbegeschenke)
  • Nicht dem Messeauftritt zurechenbare Kosten
  • Kosten, die von einer anderen Förderstelle unterstützt werden
  • Rechnungen, die nicht auf die FörderungswerberInnen lauten
  • Zahlungen, die nicht von FörderungswerberInnen geleistet wurden, ausgenommen Zahlungen von finanzierenden Bankinstituten zur Erlangung des Eigentumsvorbehaltes im Auftrag der FörderungswerberInnen
  • Skonti und Rabatte
  • Umsatzsteuer, sofern die FörderungswerberInnen vorsteuerabzugsberechtigt sind
  • (Teil-)Beträge aus Zahlungen, für die nachträglich Gutschriften gewährt bzw. rückverrechnet wurden
  • Rechnungsbeträge unter 200 Euro (exkl. USt.)
  • Vertragserrichtungskosten (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, NotarIn)
  • Finanzierungskosten
  • Barzahlungen über 5.000 Euro

Ausschlussgründe

  • Ausgeschlossen ist die (weitere) Förderung von Gruppenständen, die über die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA / Wirtschaftskammer unterstützt werden
  • Ausgeschlossen ist die (weitere) Förderung über das Impulsprogramm Messe4Wirtschaft des Landes Niederösterreich

Ansuchen und dessen Prüfung

  • Unterschriebenes und ausgefülltes Anmeldeformular per Mail, Fax oder Post und
  • Kopie des Angebotes eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens oder
  • Rechnung eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens samt Überweisungsbestätigung

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium Außenhandel Niederösterreich gewährt.

Wenn der Förderantrag vor Beauftragung gestellt worden ist, so ist die Rechnung samt Überweisungsbestätigung innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage an das Landesgremium zu übermitteln. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.