Neue EU-Schwellenwerte mit 1.1.2026 für öffentliche Ausschreibungen
Achtung: leichte Absenkung der Schwellenwerte
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02.09.2026
Delegierte Verordnungen der europäischen Kommission ändern EU-Schwellenwerte
Auf europäischer Ebene werden alle 2 Jahre neue EU-Schwellenwerte festgelegt. Das heißt für öffentliche Auftraggeber in Österreich, dass seit 1.1.2026 neue EU-Schwellenwerte gelten werden. Im sogenannten Oberschwellenbereich hat grundsätzlich die Bekanntmachung eines Verfahrens auf EU-Ebene zu erfolgen und generell gelten in der Regel längere Fristen.
Anbei dürfen wir Ihnen die derzeit noch bis 31.12.2027 geltenden EU-Schwellenwerte zur Verfügung stellen:
| ab 01.01.2026 | |
| Bauleistungen von klassischen AG, zentralen öffentlichen AG und Sektorenauftraggebern | 5.404.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen von klassischen AG | 216.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen von zentralen öffentlichen AG (wie z.B. BBG und Ministerien) | 140.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern | 432.000 € |
| Beschaffungen, die unter die KonzessionsRL fallen | 5.404.000 € |
| Bauleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit | 5.404.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit | 432.000 € |
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2152 für klassische Auftraggeber
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2150 für Sektorenauftraggeber
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2151 für Konzessionen
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2487 in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
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