Handelsabkommen EU-Westbalkan

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien

Lesedauer: 1 Minute

Albanien

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. April 2009

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Bosnien und Herzegowina

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. Juni 2015

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Kosovo

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. April 2016

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Mazedonien

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. April 2004

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Montenegro

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. Mai 2010

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Serbien

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
    • In Kraft seit 1. September 2013

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Hintergrundinformation

Um den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens zu Frieden, Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung zu verhelfen und sie auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten verhandelte die EU mit diesen Ländern über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Darüber hinaus gewährt die EU einigen dieser Länder im Rahmen von autonomen Handelspräferenzen bis 31. Dezember 2020 Zollfreiheit beim Import ihrer Waren in die EU. 

Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) sind auf die jeweilige Situation des betreffenden Landes zugeschnitten und verfolgen folgende Hauptziele:

  • die Verpflichtung der Länder der Region, untereinander Übereinkünfte über die regionale Zusammenarbeit abzuschließen,
  • die Schaffung eines formalen Rahmens für den politischen Dialog,
  • die graduelle Errichtung einer Freihandelszone,
  • eine enge Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und
  • die Förderung der Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. 

Stand: 11.01.2022

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