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Vektor-Illustration eines hellen Hintergrunds, auf dem in der rechten Hälfte die Silhouetten von vier Personen sind. Neben den Personen sind zwei Fahnen mit blauem Hintergrund und gelben Sternen in einem Kreis
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Vorbereitung der EU auf künftige Erweiterungen

Die Europäische Kommission will Kandidatenländer schrittweise in den Binnenmarkt integrieren und Reformen stärker absichern

Lesedauer: 7 Minuten

09.10.2026
Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2026 ihre Mitteilung „Preparing for a wider Union“ vorgelegt. Damit soll die EU auf künftige Erweiterungen vorbereitet werden. Die Mitteilung dient zugleich als Grundlage für die strategische Erweiterungsdebatte der Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat am 15./16. Oktober 2026. Aus Sicht der Kommission ist eine Erweiterung ohne Änderung der EU-Verträge möglich. 

Die Kernpunkte:

  • vorzeitige schrittweise, leistungsbasierte und umkehrbare Integration der Kandidatenländer, vor allem in den Binnenmarkt
  • mehr Mehrheitsentscheidungen über Passerelle-Klausel
  • EU-Mittel strikt an Reformen und Rechtsstaatlichkeit gebunde
  • stärkere Schutzklauseln in Beitrittsverträgen, bis zur Aussetzung von Stimmrechte
  • Finanzierung über den EU-Haushalt 2028–203
  • Fahrpläne für Montenegro, Albanien, Moldau und die Ukraine folgen Ende Oktober

Die WKÖ begrüßt insbesondere die schrittweise Integration in den EU-Binnenmarkt, die Bindung von EU-Mitteln an Reformen und die Schutzklauseln bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. 

Die Vorschläge der Kommission

Kandidatenländer früher und schrittweise integriere

Teilnahme vor dem Beitritt 

Kandidatenländer sollen bereits vor dem Beitritt an ausgewählten EU-Politiken teilnehmen können, sofern sie die erforderlichen Reformen umgesetzt haben und anwenden. Voraussetzung ist zudem die vollständige Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der EU-Sanktionen.

Leistungsbasiert und umkehrbar 

Werden die Bedingungen nicht mehr erfüllt, kann der Zugang wieder entzogen werden. 
Kein Ersatz für die Mitgliedschaft: Die schrittweise Integration soll den Weg zur Vollmitgliedschaft unterstützen, diese aber nicht ersetzen.

Schwerpunkt Binnenmarkt 

Genannt werden Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten sowie strategische Bereiche wie Halbleiter, Quantentechnologien, Biotechnologie, Künstliche Intelligenz und Raumfahrt.

Höhere Anforderungen an Kandidaten bei tieferer Marktintegration 

In sensiblen Sektoren setzt der Binnenmarktzugang eine Angleichung, insbesondere in den Bereichen Investitionsprüfung, Exportkontrolle, Sanktionen und Schutz sensibler Technologien voraus. Kritische Abhängigkeiten und Risiken für Lieferketten spielen beim schrittweisen Marktzugang eine entscheidende Rolle.

Weitere mögliche Bereiche 

Energie-, Verkehrs- und Digitalnetze, Sicherheit und Verteidigung sowie Leistungen mit unmittelbarem Nutzen für die Bevölkerung, etwa SEPA, Roaming, Horizon Europe und Erasmus+.

Die EU auch mit mehr Mitgliedern handlungsfähig halten

Mehr Mehrheitsentscheidungen, weniger Vetos 

Über sogenannte „Passerelle-Klauseln“ kann ohne Vertragsänderung von Einstimmigkeit auf qualifizierte Mehrheit umgestellt werden. Die Aktivierung dieser Klauseln erfordert einen einstimmigen Beschluss. Die Kommission nennt hier Sanktionen, Maßnahmen gegen Steuerbetrug und -hinterziehung, steuerliche Maßnahmen in der Energiepolitik sowie den sozialen Schutz.

Bestehende Möglichkeiten besser nutzen

Der Rat soll nicht länger nach Konsens suchen, wenn eine qualifizierte Mehrheit ausreicht. Internationale Abkommen sollen, wo rechtlich möglich, als reine EU-Abkommen statt als gemischte Abkommen abgeschlossen werden. Eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente ist dann nicht erforderlich.

Beitrittsverhandlungen beschleunigen 

Zwischenschritte wie die Eröffnung von Verhandlungskapiteln sollen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Für den Beitritt selbst bleibt Einstimmigkeit erforderlich.
Verstärkte Zusammenarbeit nutzen: Bereits heute können mindestens neun Mitgliedstaaten in einem Politikbereich vorangehen, wenn keine Einigung aller Mitgliedstaaten zustande kommt. Andere können sich später anschließen. Die Kommission will blockierte Vorschläge auf diese Möglichkeit hin prüfen.

Institutionen anpassen 

Konkrete Änderungen fordert die Kommission nicht. Sie hält jedoch fest, dass eine verkleinerte Kommission nach den Verträgen möglich ist, die Sitzverteilung im Europäischen Parlament bei weiteren Beitritten überprüft werden sollte und die Arbeitsweise des Rates an eine größere Zahl von Mitgliedern angepasst werden müsste.

EU-Werte und Rechtsstaatlichkeit schützen

  • EU-Mittel bleiben an messbare Reformfortschritte gebunden. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, können Zahlungen ausgesetzt oder gekürzt werden.
  • Der jährliche EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht soll schrittweise auf weitere Kandidatenländer ausgeweitet werden. Neue Mitgliedstaaten müssen sich ab dem ersten Tag an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen.
  • Nach dem Beitritt sollen die vorhandenen Instrumente konsequent eingesetzt werden: Vertragsverletzungsverfahren, die Kürzung von EU-Mitteln bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit sowie das Verfahren nach Artikel 7 EUV bis hin zur Aussetzung der Stimmrechte im Rat. 

Auswirkungen auf wichtige Politikbereiche

Binnenmarkt 

Vor der vollen Teilnahme müssen Kandidatenländer nachweisen, dass ihre Behörden EU-Regeln wirksam durchsetzen, etwa bei Marktüberwachung, Zoll und Wettbewerb. Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit bleiben – wie in früheren Erweiterungsrunden – möglich.

Ukraine 

Aufgrund der Größe und der hohen Produktivität des ukrainischen Agrarsektors sollen gezielte Regelungen geprüft werden, die Agrarförderungen und den Marktzugang für sensible Agrarprodukte deutlich begrenzen. Zugleich soll die Ukraine dabei unterstützt werden, traditionelle Exportmärkte außerhalb der EU zurückzugewinnen.

Finanzierung der Erweiterung

Vor dem Beitritt

Die Unterstützung erfolgt über das neue Instrument „Global Europe“ im EU-Haushalt 2028–2034. Die Zahlungen sind an Reformen gebunden.

Länderspezifische Finanzpakete 

Der Kommissionsvorschlag berücksichtigt künftige Erweiterungen bereits und sieht eine Übergangsfinanzierung vom Kandidatenland zum Mitgliedstaat vor. Für jeden neuen Mitgliedstaat wird ein maßgeschneidertes Finanzierungspaket geschnürt. Voraussetzung ist, dass die beitretenden Länder Unionsmittel wirksam und rechenschaftspflichtig verwalten können. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, können Zahlungen auch gekürzt oder ausgesetzt werden.
Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, die den EU-Haushalt schädigen, sollen im Rahmen der allgemeinen Konditionalitätsregelungen geahndet werden können

Stärkere Schutzklauseln in künftigen Beitrittsverträgen

Neue institutionelle Schutzklausel 

Sie soll bei schweren Rückschritten bei den Grundwerten der Union greifen, ab dem Beitritt 15 Jahre gelten und kann bis zur Aussetzung der Stimmrechte im Rat führen. Die Schutzklausel ergänzt in den Jahren nach dem Beitritt Artikel 7 EUV: Anders als dort kann ein einzelner Mitgliedstaat den Mechanismus nicht blockieren, da die Schutzmaßnahmen als beschlossen gelten, solange der Rat sie nicht mit qualifizierter Mehrheit ablehnt.

Bestehende Schutzklauseln länger anwenden 

Bei schwerwiegenden Problemen in einem Wirtschaftssektor oder allgemeinen Verstößen gegen Binnenmarktregeln sollen Wirtschafts- und Binnenmarktschutzklauseln länger als die bei früheren Erweiterungen geltenden drei Jahre angewandt werden können.

Kontrolle bis zum Beitritt 

Auch zwischen der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem tatsächlichen Beitritt wird die Entwicklung weiter überwacht. Bei schweren Rückschritten kann der Beitritt als letztes Mittel verschoben werden.

Kein Veto gegen weitere Erweiterungen 

Neue Mitgliedstaaten sollen sich verpflichten, in den ersten Jahren nach dem Beitritt Entscheidungen über weitere Erweiterungen und bilaterale Streitfragen nicht zu blockieren.
Schengen: Bei der Aufnahme in den Schengen-Raum sollen ausdrücklich auch rechtsstaatliche Kriterien geprüft werden.

Länderspezifische Übergangsregelungen bleiben möglich 

Dies betrifft etwa die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit, Agrarförderungen und sensible Produkte. Für einzelne Sektoren wie die Landwirtschaft können bei Bedarf auch länger geltende Schutzklauseln vereinbart werden.

Fahrpläne für die am weitesten fortgeschrittenen Lände

Für Montenegro, Albanien, Moldau und die Ukraine kündigt die Kommission Fahrpläne mit Prioritäten, Zeitplänen und konkreten Zwischenzielen an. Diese sollen Ende Oktober gemeinsam mit dem Erweiterungspaket 2026 vorgelegt werden.

KomissionsvorschlagWKÖ-Bewertung
Graduelle und sektorielle Integration in den  EU-Binnenmarkt, insbesondere  in strategischen Sektoren,  gekoppelt an Investitionsprüfung und ExportkontrollenFür die österreichische Wirtschaft ist die schrittweise Integration in den EU-Binnenmarkt besonders wichtig. Sie eröffnet neue Märkte, stärkt europäische Wertschöpfungsketten und verringert Abhängigkeiten – und zwar bereits jetzt, ohne den Vollbeitritt neuer Mitgliedstaaten abwarten zu müssen. Der Marktzugang soll jedoch nur im Ausmaß des Reformfortschritts gewährt werden, sofern EU-Recht übernommen und wirksam umgesetzt wird.
Mehr Mehrheitsentscheidungen im Rat über Passerelle-Klauseln In sensiblen Bereichen soll die Einstimmigkeit beibehalten werden, z. B. in den Bereichen Steuern einschließlich Energiesteuern, soziale Sicherheit und sozialer Schutz, Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Beschäftigungsbedingungen von Drittstaatsangehörigen, Verfügungsgewalt über Wasserressourcen, Wahl der Energieressourcen sowie Sanktionen.
Mehr reine EU-Abkommen, weniger gemischte Abkommen Die verstärkte Zusammenarbeit ist prinzipiell zu begrüßen, um EU-Ziele voranzutreiben. Allerdings sollte sie nicht zu einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes führen und ein Hindernis für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. 
Mehrheitsentscheidung für Zwischenschritte in Beitrittsverhandlungen Einstimmigkeit soll nur bei Grundsatzentscheidungen wie dem Kandidatenstatus und dem Beitrittsvertrag erforderlich sein, um den gesamten Beitrittsprozess zu beschleunigen.
Verkleinerte  EU-Kommission Das Prinzip „ein Land, ein Kommissar“ soll beibehalten werden. Gerade kleinere Mitgliedstaaten sind auf einen eigenen Kommissar angewiesen, um ihre Interessen auf EU-Ebene einzubringen. 
EU-Mittel strikt an  Reformen und Rechtsstaatlichkeit geknüpft Der Rechtsstaatlichkeitsbericht soll auf alle Kandidatenländer ausgeweitet und um ein Binnenmarktkapitel (Investorenschutz, öffentliche Auftragsvergabe) ergänzt werden.
Finanzierung über den EU-Haushalt 2028–2034 mit Übergangsfristen Österreich wird wirtschaftlich stark von künftigen Erweiterungen und einem größeren EU-Binnenmarkt profitieren. Wichtig ist dabei, dass die Erweiterung nicht über neue Abgaben für Unternehmen finanziert wird.
Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit möglich Die Freizügigkeit hilft gegen den Fachkräftemangel. Für Mangelberufe soll eine Öffnung bereits vor dem Beitritt erfolgen.
Höhere Anforderungen an Kandidaten bei tieferer Marktintegration Die Kommission nennt hier Bereiche wie Exportkontrolle und Investitionsprüfung. Prinzipiell sollten die Kommissionsvorschläge auch die öffentliche Beschaffung umfassen, hier muss Reziprozität gewährleistet sein. 

Weiterführende Dokumente