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Lebensmittelhandel, Landesgremium

OÖ Jugendschutzgesetz

Lesedauer: 4 Minuten

Inhalt


OÖ Jugendschutzgesetz – Novelle 2019

Das OÖ. Jugendschutzgesetz wird mit 1.2.2019 geändert, wobei die wesentlichste Veränderung den Erwerb und Konsum von Tabakwaren betrifft:

  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren verboten. Ein grundsätzliches Aufenthaltsverbot von Jugendlichen im Raucherbereich von gastronomischen Räumlichkeiten ist nicht in der Novelle enthalten (beachten Sie jedoch die folgende Ausnahmeregelung für Shisha-Bars).
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist auch der Erwerb und Konsum von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten und den dafür notwendigen Tabaken, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. Verdampfung verboten. Außerdem ist auch der Aufenthalt von Jugendlichen in Betrieben, in denen vorwiegend Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten angeboten bzw. konsumiert werden, verboten.
  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum jeder Form von Alkohol verboten.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Also auch Alkopops erst ab 18!
  • Es ist verboten, Alkohol und Tabakwaren, die Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben.
  • Ausgenommen vom Verbot des Erwerbs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind Jugendliche in Erfüllung der Aufgaben ihrer beruflichen Ausbildung und Beschäftigung.

Mehr zur OÖ Jugendschutzgesetz – Novelle 2019 finden Sie hier.


Verkauf von Alkohol mittels Automaten

Gemäß § 114 Gewerbeordnung 1994 ist es verboten, Alkohol, den Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben. Damit muss gewährleistet sein, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden:

  • Überprüfung des Alters: Der Gewerbetreibende oder eine im Betrieb beschäftigte Person muss die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte (mit Lichtbild) verlangen, um das Alter der Jugendlichen festzustellen. Als Nachweis gelten laut Oö. Jugendschutzgesetz 2001 alle amtlichen Lichtbildausweise, insbesondere Personalausweis, Pass, Führerschein und die 4youCard des Landes OÖ.
  • Elektronische Systeme, die einen Kauf von Alkohol nur unter Prüfung des Alters zulassen (etwa Altersabfrage mittels Bankomatkarte), stellen keinen ausreichenden Ersatz für die Ausweiskontrolle durch eine Person dar.

 

Außerhalb der Betriebsräume sind der Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken mittels Automaten gemäß § 52 (2) Gewerbeordnung 1994 aber grundsätzlich verboten.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.


Testkäufe

OÖ Jugendschutzgesetz - Testkäufe, Broschüre und Aushang

Das oö. Jugendschutzgesetz beinhaltet die gesetzliche Grundlage zur flächendeckenden Einführung von Testkäufen zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Oberösterreich.

Lebensmittel-Einzelhandel (617 Testkäufe)

Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe hielten sich insgesamt zu 79,6 % an das Jugendschutzgesetz. 20,4 % der Betriebe im Lebensmittel-Einzelhandel gaben Alkohol oder Nikotinprodukte ab. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang der Abgabequote, konkret um 8,3 Prozentpunkte.

Beim Vergleich der einzelnen Produktklassen im Lebensmittel-Einzelhandel zeigt sich, dass Alkohol als einziges Produkt bei 20,2 % der Alkoholkäufe abgegeben wurde, Tabak als einziges Produkt bei 20,3 % der Tabakkäufe und Nikotinbeutel als einziges Produkt bei 14,3 % der Nikotinbeutelkäufe. Alkohol und ein Nikotinprodukt gleichzeitig wurden bei 33,3 % der Kombikäufe verkauft.

Die Quote von Ausweiskontrollen und Nicht-Abgabe stieg von 60,4 % im Jahr 2023 um 7,3 Prozentpunkte auf 67,7 % im Jahr 2024.

Im Lebensmittel-Einzelhandel waren im Jahr 2024 in 97,9 % der getesteten Betriebe die geltenden Jugendschutzbestimmungen ausgehängt. Die Aushangquote stieg damit um 2,6 Pro-zentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.

 

Tankstellenshops (200 Testkäufe)

Tankstellenshops hielten sich insgesamt zu 76,5 % an die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Damit sank die Abgabequote in Tankstellen-Shops um 6,1 Prozentpunkte von 29,6 % im Jahr 2023 auf 23,5 % im Jahr 2024.

Beim Vergleich der einzelnen Produktklassen in Tankstellenshops zeigt sich, dass Alkohol als einziges Produkt bei 13,9 % der Alkoholkäufe abgegeben wurde, Tabak als einziges Pro-dukt bei 29,2 % der Tabakkäufe und Nikotinbeutel als einziges Produkt bei 37,5 % der Niko-tinbeutelkäufe. Alkohol und ein Nikotinprodukt gleichzeitig wurden bei 24,4 % der Kom-bikäufe verkauft.

Die Quote von Ausweiskontrollen und Nicht-Abgabe stieg von 56,2 % um 3,3 Prozentpunkte im Jahr 2023 auf 59,5 % im Jahr 2024.

Die geltenden Jugendschutzbestimmungen waren in 97,5 % der getesteten Tankstellens-hops ausgehängt. Die Aushangquote stieg damit um 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.


Altersüberprüfung mit 4you Card

Eine sehr einfache und sichere Überprüfung des korrekten Alters stellt die 4youCard-App dar. Der Jugendliche zeigt dabei dem Verkäufer die 4youCard-App, der Verkäufer tippt auf das Geburtsdatum und es öffnet sich ein großes Fenster mit dem tatsächlichen Alter des Jugendlichen. Zur Zeit gibt es bereits 13.000 Downloads der App und es soll noch weiter ausgebaut werden.

Weitere Infos zur App unter 4youcard.at.


Informationsbroschüre „Young@Clever!“

Das Jugendreferat des Landes OÖ und die WKOÖ möchten mit der neuen Informationsbroschüre „Young@Clever!“ das Verkaufspersonal über relevante Jugendschutz Bestimmungen informieren und Tipps für ein sinnvolles Verhalten geben, wenn Jugendliche Alkohol kaufen möchten. Das Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel schickt Ihnen auf Wunsch gerne diese Informationsbroschüre kostenlos zu. Senden Sie einfach ein E-Mail oder bestellen Sie telefonisch unter T 05 90909-4312. Die Broschüre finden Sie auch im Downloadbereich.

 

Aushang

Um Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Einhaltung der Jugendschutzgesetz-Bestimmungen zu unterstützen, stellen wir Ihnen im Downloadbereich einen Aushang zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung der Jugendschutzbestimmungen!

 

Stand: 15.09.2022

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